Bericht über Massnahmen zur administrativen Entlastung gutgeheissen

Bern, 27.11.2019 - Der Bundesrat hat am 27. November einen weiteren Bericht zur administrativen Entlastung gutgeheissen. Die Bilanz zeigt, dass seit dem ersten Bericht 2011 drei Viertel der Massnahmen realisiert wurden. Weitere 14 Prozent sind eingeleitet und geplant. Neun Massnahmen werden nicht umgesetzt.

Der Bericht ist der letzte Bericht in dieser Form. Er beschränkt sich darauf, Rechenschaft über die Massnahmen aus den letzten Berichten abzulegen. Von 2011 bis 2015 hat der Bundesrat drei Massnahmenpakete mit insgesamt 83 Massnahmen und 8 Prüfaufträge beschlossen. Von den Massnahmen sind drei Viertel umgesetzt, 14 Prozent eingeleitet und geplant. Elf Prozent werden nicht umgesetzt.  

Zentrale Massnahmen wie zum Beispiel die vom Parlament abgelehnte Einführung eines Einheitssatzes und die Abschaffung der meisten Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer scheiterten. Hingegen wurden beispielsweise der One-Stop-Shop, EasyGov.swiss oder die Vereinfachungen im Bereich der Unternehmensstatistik umgesetzt.

Weiter hat der Bundesrat in Erfüllung des Postulates Caroni (15.3421) verschiedene Modelle von Regulierungsbremsen geprüft sowie deren Chancen und Risiken aufgezeigt. Er kam dabei zum Schluss, dass er vor allem auf Transparenz bei Regulierungsprozessen setzen will.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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