Bundesrat stärkt administrative Entlastung

Bern, 22.04.2020 - Der Bundesrat hat am 22.04.2020 eine Aussprache über die administrative Entlastung für Unternehmen zur Umsetzung der Motionen 16.3388 Sollberger und 16.3360 FDP-Liberale Fraktion geführt und die Eckpunkte für die Vernehmlassungsvorlagen festgelegt. Er will dabei seine Politik der gezielten Entlastungen stärken und die von der Motion FDP verlangte Regulierungsbremse ausarbeiten.

Die Motion 16.3388 Sollberger verlangt ein Entlastungsgesetz, in dem Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen verankert werden sollen. Die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion fordert die Einführung eines qualifizierten Mehrs in Gesamtabstimmungen des Parlaments bei Regulierungen, die Unternehmen besonders belasten.

Der Bundesrat erachtet die kontinuierliche Suche nach Entlastungsmöglichkeiten der Unternehmen als eine politische Daueraufgabe, die für den Wirtschafts-standort Schweiz zentral ist. Gerade angesichts der gegenwärtig schwierigen Wirtschaftslage will der Bundesrat den Unternehmen nicht nur mit Sofortmassnahmen beistehen, sondern auch langfristig die nötigen Instrumente schaffen, um unnötige Bürokratie abzubauen und so die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz stärken. Dazu gehört es, nicht nur bei neuen Regulierungen unnötige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden, sondern auch den Bestand an bereits existierenden Regulierungen regelmässig auf Entlastungspotenzial zu überprüfen.

Transparenz und Evaluationen

Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung des verlangten Entlastungsgesetzes ein gezieltes Massnahmenpaket vor: So soll die Bundesverwaltung gesetzlich verpflichtet werden, die Regulierungskosten für neue Regulierungen konsequent zu schätzen und ein Monitoring über die Regulierungsbelastung zu entwickeln. Mit regelmässigen Evaluationen (Sector Studies) sollen Entlastungspotentiale bei bestehenden Regulierungen identifiziert und entsprechende Massnahmen vorgeschlagen werden. Der Bundesrat wird über die Entwicklung der Regulierungsbelastung und die umgesetzten Entlastungen regelmässig Bericht erstatten. Ferner sollen im Gesetz Grundsätze für gute Regulierung bzw. Good Practices für möglichst wenig belastende Regulierung verankert werden. Die Verwaltung soll ausserdem verpflichtet werden, im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses systematisch Vereinfachungsmassnahmen für Unternehmen zu prüfen.

Allzu starre Regeln sind aus Sicht des Bundesrates wenig sinnvoll. Bereits im Bericht über die Regulierungsbremsen in Erfüllung des Postulats Caroni (15.3421) kam er zum Schluss, dass er primär auf Transparenz bei Regulierungsprozessen setzen will.

Der Bundesrat will zudem die Anwendung des One-Stop-Shops "EasyGov" rasch und flächendeckend erweitern. Beim Vollzug von Bundesrecht sollen Behörden des Bundes und der Kantone verpflichtet werden, ihre elektronischen Behördenleistungen über das Zugangsportal anzubieten.

Qualifiziertes Mehr im Parlament

Die Einführung eines qualifizierten Mehrs für Gesetzesvorlagen, die mit erheblichen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, erfordert eine Verfassungsänderung. Der Bundesrat beabsichtigt bei der Umsetzung dieses parlamentarischen Auftrags, sich bei der Ausgestaltung einer Regulierungsbremse an der Ausgabenbremse zu orientieren. Wichtig ist dem Bundesrat ferner, dass die staatpolitischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen einer solchen Regulierungsbremse, welche für bestimmte Vorlagen im Parlament zusätzliche Hürden schafft, in der Vernehmlassung offen und transparent diskutiert werden. 

Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, die Vernehmlassungsvorlagen für beide Geschäfte auszuarbeiten. Der Vernehmlassungsbeginn ist Ende 2020 vorgesehen.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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