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Das unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD sowie der schweizerischen Abkommenspolitik. Es enthält günstige Lösungen für die Entwicklung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen. Abkommenstext und Botschaft werden demnächst den eidgenössischen Räten unterbreitet. Das Doppelbesteuerungsabkommen ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen in Kolumbien und in der Schweiz zu genehmigen.
Hauptgesprächsthemen des Arbeitstreffens vom Vortag zwischen der Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Bundesrätin Doris Leuthard, und Minister Plata waren die laufenden Freihandelsverhandlungen zwischen der EFTA und Kolumbien, der Stand der WTO/Doha-Runde sowie bilaterale Fragen im Bereich der Investitionen und der geistigen Eigentumsrechte.
Kolumbien ist nach Brasilien und Mexiko der drittwichtigste Handelspartner der Schweiz in Lateinamerika. Während das Schweizer Exportvolumen nach Kolumbien 2006 relativ stabil blieb (230 Millionen Franken), haben die Schweizer Importe aus Kolumbien stark zugenommen (391 Millionen Franken oder +164 Prozent), was insbesondere auf einen Anstieg der Schweizer Edelmetallimporte (Platin) zurückzuführen ist. Mit einem Kapitalbestand von 1,2 Milliarden Franken (2005) beschäftigen Schweizer Unternehmen in Kolumbien 9500 Personen.