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Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes von 2003 ist ein Finanzierungskonzept eingeführt worden, das einen konjunkturunabhängigen Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben der Versicherung anstrebt. Es basiert auf einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 100'000 Personen pro Jahr. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen, denn die durchschnittliche Arbeitslosenzahl lag von 1994 bis 2004 bei 123'000 Personen. Trotz guter Konjunkturlage hat die Arbeitslosenversicherung 2007 nur in geringem Masse mit der Rückzahlung der Fehlbeträge beginnen können. Die Darlehensschuld beträgt weiterhin 4,8 Milliarden Franken.
Eine Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist notwendig, um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die Schulden abzubauen. Der Bundesrat rechnet trotz Gesetzesrevision mit einer Periode von 9-10 Jahren für die vollständige Rückzahlung der aufgelaufenen Schulden. Die Vorlage verfolgt drei Ziele:
Die Vernehmlasser haben sich mehrheitlich für eine Revision ausgesprochen und unterstützen die Hauptziele. Auf der Einnahmeseite befürworten sie mehrheitlich die Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte, die je hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu tragen ist. Auf der Leistungsseite begrüssen die Bürgerlichen Parteien und Arbeitgeberorganisationen die Leistungskürzungen, während die Sozialdemokraten, Grünen und Arbeitnehmerorganisationen den Einsparungen teilweise kritisch gegenüber stehen.
Kritisiert wird, dass die stärkere Koppelung von Bezugsdauer und Beitragsdauer zu einem unverhältnismässigen Abbau der Leistungen führt und vor allem Junge, Ältere und Behinderte trifft. Sie befürchten eine Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe.
Die Botschaft zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll vom Bundesrat im Herbst 2008 verabschiedet werden.