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Trotz guter Konjunkturlage und Rückgang der Arbeitslosigkeit konnte die Arbeitslosenversicherung ihre Darlehensschuld nicht zurückzahlen. Sie beträgt zur Zeit 4,8 Milliarden Franken und wird weiter ansteigen, sobald sich die Arbeitsmarktlage wieder verschlechtert. Um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen, hat der Bundesrat mit Beschluss vom 25. Juni 2008 die Ausarbeitung einer Revisionsvorlage in Auftrag gegeben. Diese Botschaft hat er am 3. September 2008 zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet.
Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht einen Beitragssatz vor, der innerhalb eines Konjunkturzyklus erlaubt, Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht zu halten. Dabei wurde eine langfristige, durchschnittliche Arbeitslosigkeit von 100 000 Personen unterstellt. Diese Zahl hat sich als zu tief erwiesen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Finanzierung und Leistungen der Arbeitslosenversicherung auf eine durchschnittliche Arbeitslosenzahl von 125 000 auszurichten sind.
Um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen und die aufgelaufenen Schulden abzubauen soll das Arbeitslosenversicherungsgesetz revidiert werden. Die Vorlage verfolgt drei Ziele:
Gleichzeitig sollen mit spezifischen Massnahmen die Chancen zur Wiederintegration von älteren Arbeitnehmenden verbessert werden. Der Bundesrat plant eine Inkraftsetzung der AVIG-Revision per 1. Januar 2011.