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Anhang 2 führt die Personen auf, deren Gelder und Vermögenswerte in der Schweiz gesperrt sind und die weder in die Schweiz einreisen noch durch die Schweiz durchreisen dürfen. Mit der jüngsten Änderung umfasst die Liste die Namen von 178 natürlichen Personen und 4 Unternehmen.
Die 11 neu aufgeführten Einzelpersonen gehören zum Machtapparat Robert Mugabes. Ein grosser Teil von ihnen wird für die Gewaltkampagne vor und nach den Präsidentschaftswahlen 2008 in Simbabwe verantwortlich gemacht.
Mit der Anpassung des Anhangs 2 übernimmt die Schweiz entsprechende Sanktionen der EU vom 8. Dezember 2008.
Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten, von denen anzunehmen ist, dass sie von der Sperrung betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO unverzüglich melden.
Zur Zeit sind gestützt auf die Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe zwei Konten mit rund 547'000 US Dollar gesperrt.