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Die Ausarbeitung der Vernehmlassungsunterlage erfolgte gestützt auf die Evaluation des Gesetzes, welche das Parlament bei der letzten Revision des KG im Jahr 2003 in Auftrag gegeben hatte. In seinem Evaluationsbericht vom 25. März 2009 folgerte der Bundesrat, dass am bestehenden Konzept des Wettbewerbsrechts sowie an den 2003 neu eingeführten Instrumenten (direkte Sanktionen, Bonusregelung, Hausdurchsuchungen und Widerspruchsverfahren) grundsätzlich festzuhalten sei. Gleichzeitig hatte er jedoch auch gewisse Mängel ausgemacht und das EVD beauftragt, konkrete Vorschläge für eine Anpassung des KG zu erarbeiten. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Vorschläge für eine Kartellgesetzrevision zur Kenntnis genommen und die Vernehmlassung eröffnet.
Erstes Kernelement der Vorlage ist eine Aufwertung der Institutionen zwecks Stärkung der Rechtsstaatlichkeit. Die Reform sieht die Schaffung einer unabhängigen Wettbewerbsbehörde vor, welche die Untersuchungen führt und Antrag stellt. Ihr Antrag geht an ein neu zu schaffendes, erstinstanzliches Bundeswettbewerbsgericht. Dem hohen Erfordernis nach ökonomischen Kenntnissen und praktischer wirtschaftlicher Erfahrung entsprechend sollen neben hauptamtlichen Richterinnen und Richtern auch nebenamtliche Fachrichterinnen und Fachrichter im Bundeswettbewerbsgericht Einsitz nehmen, angelehnt an den Aufbau des Bundespatentgerichts. Alle Richterinnen und Richter haben hohen Anforderungen an die Unabhängigkeit von wirtschaftlichen und politischen Interessen zu genügen.
Zweitens werden in der Teilrevision materielle Verbesserungen vorgeschlagen, die das Wettbewerbsprinzip im volkswirtschaftlichen Interesse weiter stärken sollen: