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Bereits heute ist es für viele Unternehmen eine grosse Herausforderung, die nötigen Fachkräfte auf den unterschiedlichsten Stufen zu finden. Diese sind durch die gestiegene Mobilität international immer stärker umworben. Die Demografieszenarien des Bundesamts für Statistik machen zudem deutlich, dass die Zahl der Erwerbstätigen ab 2020 rückläufig sein wird. Mit einer der höchsten Erwerbstätigenquoten im europäischen Vergleich, nämlich 79% (2009), muss die Schweiz sehr gezielt vorgehen, um das inländische Arbeitspotenzial noch besser nutzen zu können.
Im Bericht werden die freien Potenziale identifiziert, die für unseren Arbeitsmarkt noch nicht ausgeschöpft sind. Ansatzpunkte sieht man insbesondere bei nichterwerbstätigen und erwerbslosen Jugendlichen, bei nichterwerbstätigen Erwachsenen ohne Berufsbildung, bei Eltern mit Erziehungsaufgaben und Wiedereinsteiger/innen sowie bei älteren Arbeitnehmenden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen sollen potenziell Erwerbstätige vermehrt in den Arbeitsmarkt integriert und der Beschäftigungsgrad von Teilzeiterwerbstätigen erhöht werden. Erreicht werden soll dies unter anderem durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Bericht „Fachkräfte für die Schweiz“ wird andererseits die kontinuierliche Nach- und Höherqualifizierung der aktiven Erwerbstätigen angestrebt. Sie kann beispielsweise mittels Anrechnung von Bildungsleistungen, der Entwicklung von Passerellen und Umschulungslehrgängen oder Nachholbildung erreicht werden. Einen wichtigen Beitrag könnte ein eidgenössisches Weiterbildungsgesetz leisten. Ergänzend dazu soll auch die Zuwanderung mit dem erklärten Ziel der Deckung von Fachkräftelücken gesichert werden.
Bundesrat Schneider-Ammann hatte im Mai 2011 die EVD Fachkräfteinitiative lanciert und den heute veröffentlichten Grundlagenbericht „Fachkräfte für die Schweiz“ in Auftrag gegeben. Der Bericht wurde an einem Treffen mit Kantons-, Wissenschaft- und Wirtschaftsvertretern sowie den Sozialpartnern diskutiert und kommentiert, wobei noch zusätzliche Massnahmen erörtert wurden. Der Bericht in seiner gegenwärtigen Form wurde als Arbeitsgrundlage gutgeheissen. Die meisten Massnahmen können sofort umsetzt werden. Einige wenige bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Parallel zur Umsetzung sollen die Massnahmen nun unter Einbindung weiterer Departemente ergänzt werden.