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Unter Präsident Thein Sein ist seit einigen Monaten ein Demokratisierungsprozess zu verzeichnen. Bei den Nachwahlen für 45 Parlamentssitze vom 1. April 2012 eroberte die Partei von Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi 43 Sitze. Eine beträchtliche Anzahl von politischen Gefangenen wurde freigelassen. Der Bundesrat wertet die Nachwahlen als einen wichtigen Schritt in Richtung Demokratisierung.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 18. April 2012 im Grundsatz beschlossen, die Reformbestrebungen in Myanmar zu unterstützen. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wurde beauftragt, dem Bundesrat einen Antrag zur Änderung der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Myanmar zu unterbreiten. Dieser Antrag ist am 25. April gutgeheissen worden. Aufgrund der Entwicklungen in Myanmar liessen eine Reihe westlicher Staaten ebenfalls verlauten, ihre Sanktionspolitik gegenüber Myanmar lockern zu wollen. So kündigte auch die EU am Aussenministertreffen vom 23. April 2012 an, die Sanktionen gegenüber Myanmar, mit Ausnahme des Rüstungsgüterembargos, zu suspendieren.
Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Myanmar hatte die Schweiz im Jahr 2000 Sanktionsmassnahmen gegenüber diesem südostasiatischen Land ergriffen. Die Zwangsmassnahmen orientierten sich eng an jenen der EU und wurden regelmässig angepasst. Sie umfassen heute ein Lieferverbot für Rüstungs- und Repressionsgüter, Handelsrestriktionen in den Bereichen Holz, Kohle, Metalle und Edelsteine, Finanzsanktionen gegenüber bestimmten natürlichen Personen und Unternehmen sowie ein Ein- und Durchreiseverbot für bestimmte natürliche Personen.