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In den letzten Wochen wurden in den Medien Bilder von Handgranaten aus Schweizer Produktion veröffentlicht, die sich angeblich in Syrien befinden. Eine zweifelsfreie Bestätigung des Fundortes ist im Moment allerdings noch ausstehend. Seit dem Inkrafttreten des geltenden Kriegsmaterialgesetzes am 1. April 1998 gab es keine Ausfuhren von Kriegsmaterial aus der Schweiz nach Syrien. Gemäss bisherigen Erkenntnissen stammen die abgebildeten Handgranaten aus einer Lieferung aus dem Jahre 2003 an die VAE. Es wurden damals insgesamt 225‘162 Handgranaten an die Armee der VAE ausgeführt. Von Seiten der emirischen Streitkräfte wurde auf Direktorenstufe eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung unterzeichnet.
Das SECO und die Behörden der VAE nehmen die Hinweise aus den Medien sehr ernst und haben deshalb beschlossen, eine gemeinsame Untersuchungskommission einzusetzen. Die Kommission soll insbesondere abklären, ob die im Jahre 2003 an die VAE gelieferten Handgranaten weitergegeben wurden. Von Seiten der Schweiz liegt die Leitung der Kommission beim SECO.
Das SECO hat entschieden, die als Sofortmassnahme beschlossene provisorische Blockierung der bereits erteilten Bewilligungen wieder aufzuheben. Zweck der provisorischen Massnahmen war es, die nötigen Abklärungen mit der erforderlichen Sorgfalt und ohne Zeitdruck in die Wege leiten zu können. Mit der Einsetzung der Untersuchungskommission ist dieses Ziel erreicht. Zudem wäre ein Widerruf gestützt auf die rechtlichen Grundlagen im Kriegsmaterialgesetz (KMG) und angesichts der bisherigen Praxis nicht angezeigt. Aufgrund des entgegenkommenden Verhaltens der VAE sind auch weitergehende Massnahmen politischer Natur zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen. Die betroffenen Unternehmen können somit ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten und riskieren keine Konventionalstrafen. Die hängigen Gesuche bleiben hingegen weiterhin blockiert. Über abschliessende Massnahmen kann erst entschieden werden, wenn der Sachverhalt hinreichend abgeklärt ist.