Freihandelsabkommen Schweiz/EU:
Bern, 19.02.2004 - Wieder-Export von EU-Waren
Nach Meldungen einzelner nationaler Zollverwaltungen der EU sollen ab 1. März 2004 in unverändertem Zustand aus der Schweiz (und anderen Freihandelspartnern) in die EU exportierte EU-Waren neu den Normalzöllen unterliegen und die seit 30 Jahren geltende Zollfreiheit aufgehoben werden. Für die Schweiz ist dies eine Verletzung des Freihandelsabkommens von 1972, in dem sowohl für Industrieprodukte der EU als auch der Schweiz die vollständige Zollfreiheit vereinbart worden ist.
Diese Änderung der Rechtsanwendung hätte für die betroffenen Unternehmen in der Schweiz und der EU schwerwiegende Konsequenzen, da sie sehr stark miteinander vernetzt sind. Dies gilt sowohl für die produzierende Industrie als auch für den Handel.
Die Schweiz wurde von der EU bislang nicht über diesen Schritt informiert. Sie hat interveniert und die notwendigen Massnahmen in die Wege geleitet und verlangt die unveränderte Weiterführung der seit 1973 geltenden Rechtsanwendung.
Zu Beginn der nächsten Woche findet ein Treffen mit hochrangigen Vertretern der EU-Kommission statt.
Bern, 19. Februar 2004
Staatssekretariat für Wirtschaft
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