Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Tadschikistan
Bern, 12.06.2009 - Der Aussenminister der Republik Tadschikistan, Hamrokhon Zarifi, und der Schweizer Botschafter in Tadschikistan, Stephan Nellen, haben am 11. Juni 2009 in Dushanbe ein Abkommen zwischen der Schweiz und Tadschikistan über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen unterzeichnet.
Das Abkommen regelt die Behandlung der Investitionen aus dem Partnerstaat, den Transfer von Kapitalien und Investitionserträgen, die Entschädigung bei allfälligen Enteignungen sowie die Streitbeilegung.
Mit diesem Abkommen wollen die Schweiz und Tadschikistan die Rechtsstellung ihrer Investoren verbessern und ein günstiges Klima für ausländische Kapitalanlagen schaffen. Das neue Abkommen reiht sich in die Anstrengungen Tadschikistans ein, das Land für ausländische Investitionen attraktiver zu machen. Auf Schweizer Seite verstärkt es das bestehende Netz von bilateralen Investitionsschutzabkommen, das bereits mehr als 120 derartige Verträge umfasst.
Das neue Investitionsschutzabkommen wird in Kraft treten, sobald beide Staaten die internen Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben.
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Lukas Siegenthaler, SECO, Leiter Internationale Investitionen und multinationale Unternehmen, Tel. 031 324 08 54
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