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Über das neue Internetportal «Tacho» können Betriebe in der Schweiz und aus dem Ausland Gesuche um Arbeitszeitbewilligungen online einreichen.
Sie finden einen optimalen, raschen und gleichzeitig einfachen Zugang zu Daten und Informationen, zu Gesuchen und Bewilligungen für Nacht- und Sonntagsarbeit.
Sie müssen sich zuerst einloggen, um Tacho nutzen zu können. Dazu ist eine vorgängige Registrierung Ihres Betriebsstandortes notwendig. Anschliessend erhalten Sie per Post Ihre Zugangsdaten. Betriebsgruppen und Konzerne können zentral verwaltet werden. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter «Info TACHO».
Für vorübergehende Nacht- oder Sonntagsarbeit (für die Nachtarbeit nicht länger als drei Monate; für Sonntagsarbeit bis sechs Sonntage pro Standort und Jahr) sind die kantonalen Vollzugsbehörden zuständig. Weitergehende Informationen dazu finden Sie unter Bewilligungszuständigkeit unter «Arbeitszeitbewilligungen (in Papierform)».
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