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Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsvorsorge) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie direkt betroffenen Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen.
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