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Die zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung geht davon aus, dass für Arbeiten bei Hitze im Freien nur Arbeitnehmende eingesetzt werden, die sich in guter körperlicher Verfassung befinden. Durch die Einnahme von Medikamenten und/oder alkoholischen Getränken kann die Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein.
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