Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen gelten auch für die Einzelhandelsgeschäfte, in denen «allein Arbeitende» beschäftigt sind: Besondere Regeln, Pausen, Sanitäre Einrichtungen, Erste Hilfe, Übergriffe usw.
Ende Inhaltsbereich