Beim Pikettdienst hält sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin neben der normalen Arbeit für allfällige Arbeitseinsätze bereit für die Behebung von Störungen, die Hilfeleistung in Notsituationen, für Kontrollgänge oder für ähnliche Sonderereignisse.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Die Arbeitsbedingungen müssen so sein, dass die Gesundheit der schwangeren oder stillenden Frau und des Kindes nicht gefährdet wird.Autor/en:
SECO-Arbeitsbedingungen, OCIRT (Genf)
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Autor/en:
SECO-Arbeitsbedingungen, Bundesamt für Strassen ASTRA
Preis in CHF:0.00, Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Die Wegleitung erläutert in erster Linie die einzelnen Bestimmungen der neuen Jugendarbeitsschutzverordnung und soll natürlich auch Fragen aus der Praxis beantworten.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:11.00, Bestell-Nr. BBL: 710.256.d (Stand April 2010)
Die Betriebsordnung (BO) ist für industrielle Betriebe obligatorisch. Nicht-industrielle Betriebe können eine BO freiwillig aufstellen. Sie hat zum Zweck, Arbeitnehmende über den Gesundheitsschutz sowie über die in ihrem Betrieb vorhandenen Gefahren und deren Verhütung zu informieren.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Dieser Flyer gibt Auskunft über das Inverkehrbringen und die Sicherheit von Maschinen, Aufzügen, Gasgeräten, Druckgeräten, einfachen Druckbehältern, persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) und übrigen Produkten gemäss Art. 19 Bst. g der Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV, SR 930.111).Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.231.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Seine Gesundheit schützen bei Arbeiten in Kälte und Wind Viele Kioske in der Schweiz sind freistehend. Andere befinden sich an überdachten Standorten (z.B. Bahnhofquai) oder in geschlossenen, aber ungeheizten Passagen (Bahnhofhallen). In solchen Verkaufsstellen sind deshalb die Arbeitnehmenden vor Kälte- und Witterungseinflüssen zu schützen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF: 0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.232.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Der Nano-SDB-Leitfaden wurde im Frühling 2012 aktualisiert und ist neu auf der zentralen Informationsplattform des Bundes zur Nanotechnologie www.infonano.ch auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zugänglich.
Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 1 (Ausführungsbestimmungen zu den neuen arbeitsgesetzlichen Vorschriften) und 2 (Sonderregelungen für bestimmte Gruppen von Betrieben und Arbeitnehmenden) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:CHF 37.--, Bestell-Nr. BBL: 710.255.d (Stand August 2011)
ÜbersichtstafelAutor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen 3 (Gesundheitsvorsorge) und 4 (Industrielle Betriebe, Plangenehmigung und Betriebsbewilligung) zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie direkt betroffenen Unternehmern, Architekten, Planern und weiteren Fachpersonen. Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:34.00, Bestell-Nr. BBL: 710.250.d (Stand November 2011)
Definitionen, Geltungsbereich, Arbeits- und Ruhezeiten in Krankenanstalten oder Kliniken, Pikettdienst, Sonderschutz für Arbeitnehmerinnen - Mutterschaft.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:Version Juni 2010. Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Damit die Produktivität unserer Wirtschaft erhalten und die Sozialwerke gesichert bleiben, muss die Arbeitsmotivation und Leistungsfähigkeit der Erwerbstätigen aller Altersgruppen gestärkt werden. Das Altersmanagement und der Gesundheitsschutz im Betrieb vermögen hierzu mit relativ wenig Aufwand einen wesentlichen Beitrag zu leisten.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.230.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Neben den üblichen Risiken einer Schwangerschaft sind schwangere Frauen in Tierhandlungen dem direkten Kontakt mit den Tieren ausgesetzt. Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können, können die Schwangerschaft erschweren und im ernsten Fall zum Absterben des Fetus führen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.228.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF: 0.00, Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Das Prüfmittel «Gesundheitsrisiken Bewegungsapparat» definiert den auf die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz abgestimmten Prüfstandard für die betriebliche Prävention von arbeitsbedingten Beschwerden im Bewegungsapparat. Es dient den kantonalen Arbeitsinspektoren und -inspektorinnen (und anderen Fachkräften des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz) zur objektiven Beurteilung problematischer Arbeitsbedingungen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:Prüfmittel 0.00; Leitfaden CHF 10.00
Schmerzen in Kreuz und Nacken, in Schultern, Armen und Händen sowie im Bereich der Hüfte, der Knie und der Füsse sind Symptome von Erkrankungen des Bewegungsapparates und werden unter dem Begriff muskuloskelettale Beschwerden zusammengefasst. Sie können durch starke Beanspruchungen bei der Arbeit verursacht oder mitbedingt sein.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.071.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00; Bestell-Nr. BBL: 710.227.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Der Schutz der Arbeitnehmerin während Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit ist vorbeugender Gesundheitsschutz!
Faltblatt, Überarbeitung 2012Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 710.220.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Auf Basis einer vereinfachten Abschätzung der Hitzebelastung in Innenräumen können die technischen, organisatorischen und persönlichen Massnahmen vor und während der Hitzeperiode ermittelt und getroffen werden. Die Empfehlungen geben auch praktische Tipps (z.B. persönliches Verhalten). Berufliche Hitzearbeitsplätze wie sie z.B. für die Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit Hitzeabstrahlung üblich sind, müssen gesondert von Spezialisten der Arbeitssicherheit (z.B. Arbeitsmediziner) beurteilt werden.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Die zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung geht davon aus, dass für Arbeiten bei Hitze im Freien nur Arbeitnehmende eingesetzt werden, die sich in guter körperlicher Verfassung befinden. Durch die Einnahme von Medikamenten und/oder alkoholischen Getränken kann die Leistungsfähigkeit erheblich eingeschränkt sein.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Vorliegendes Merkblatt erläutert die Vorgehensweise bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften für den Mutterschutz. Es richtet sich an die Betriebsverantwortlichen, die eine Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung im Hinblick auf das Eintreten einer Schwangerschaft sowie für die Dauer von Schwangerschaft und Stillperiode vornehmen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Muster-Notfall-Kompendium für Betriebe und Verwaltungen.
Bei einem unerwarteten Ereignis - sei es Brandfall, Bombendrohung, Gebäudebesetzung usw. gibt das Notfall-Kompendium «Notfall - was tun?» Auskunft über das korrekte Verhalten für alle sich im Gebäude aufhaltenden Personen (z.B. Gebäudeevakuation).Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00 Verfügbar nur als Word-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Autor/en:
SECO - Direktion für Arbeit, Gesamtarbeitsverträge und Arbeitsmarktaufsicht
Preis in CHF:0.00 Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Unterrichtsgrundlagen «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» für BerufsfachschulenAutor/en:
SECO - Direktion für Arbeit und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT
Preis in CHF:0.00 Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Download:
Starte sicher - bleibe gesund!
Unterrichtsgrundlage für Berufsfachschulen «Starte sicher - bleibe gesund!» des SECO und des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT.
Letzte Änderung: 31.03.2009 | Grösse: 2089 kb | Typ: PDF
Das Arbeitsgesetz und seine Verordnungen gelten auch für die Einzelhandelsgeschäfte, in denen «allein Arbeitende» beschäftigt sind: Besondere Regeln, Pausen, Sanitäre Einrichtungen, Erste Hilfe, Übergriffe usw. Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 710.225.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu sexueller Belästigung am ArbeitsplatzAutor/en:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 301.927.d
Download:
Ein gutes Betriebsklima zahlt sich aus!
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz - Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Letzte Änderung: 08.01.2008 | Grösse: 558 kb | Typ: PDF
Was tun Sie in Ihrem Unternehmen, um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu vermeiden? Der erste Schritt zur Prävention ist eine klare Haltung der Unternehmensleitung.
Diese Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie sexuelle Belästigung in Ihrem Unternehmen verhindern und bekämpfen können.Autor/en:
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 301.928.d
Der Aufzugskommentar wurde per sofort eingestellt, da er nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht. Es wird auch keinen weiteren Aufzugskommentar in dieser Form mehr geben.
Aktuelle Informationen zu den Aufzügen finden Sie auf der Homepage des eidgenössischen Aufzugsinspektorats EIA des SVTI.
Definition, Voraussetzungen, obligatorische medizinische Untersuchung, tägliche Arbeitszeit und Pausen, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ernährung, Gesundheitsvorsorge.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Definition, Zyklus, tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit, wöchentliche Höchstarbeitzeit, Anzahl Ruhetage pro Kalenderjahr, Anzahl Arbeitstage in Folge, SchichtwechselAutor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Definition, Zyklus, tägliche Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit, wöchentliche Höchstarbeitzeit, Überzeit, Anzahl Ruhetage an Sonntagen, Schichtwechsel.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Kioske, die am Sonntag Arbeitnehmende beschäftigen wollen, müssen gewisse Bedingungen erfüllen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Entspricht der Arbeitseinsatz den Anforderungen des Arbeitsgesetzes hinsichtlich Arbeits- und Ruhezeiten?Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe, die an Terminals des öffentlichen Verkehrs und in Grenzorten am Sonntag Arbeitnehmende beschäftigen wollen, müssen gewisse Bedingungen erfüllen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Nachtarbeit von längerer Dauer kann für Arbeitnehmende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden mit sich bringen. Der Erholungswert des Schlafes ist am Tag nicht derselbe wie in der Nacht. Es ist deshalb wichtig, Arbeitnehmenden, die regelmässig nachts arbeiten, zusätzliche Ruhezeiten zu gewähren, damit sie sich von den mit der Nachtarbeit verbundenen Anstrengungen erholen können. Das Arbeitsgesetz (ArG) sieht deshalb einen als zusätzliche Freizeit zu gewährenden Zeitzuschlag von 10% vor.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Tankstellenshops, die am Sonntag Arbeitnehmende beschäftigen wollen, müssen gewisse Bedingungen erfüllen.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Die technische Entwicklung und die fortschreitende Rationalisierung führen besonders bei Arbeiten in der Produktion immer mehr dazu, dass eine einzelne Person mehrere Maschinen oder Anlagen allein betreut. Viele technische Einrichtungen und Geräte bergen Gefahren in sich, die zu einem Unfall führen können. Weil an Einzelarbeitsplätzen die sofortige Hilfeleistung fehlt, können sich die Folgen eines Unfalls oder einer kritischen Situation massiv erhöhen. Bei Alleinarbeit ist rasche Hilfe zu gewährleisten.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Mehrfachbeschäftigung ist aus Sicht des Arbeitsgesetzes (ArG) grundsätzlich zulässig. Arbeitsgesetzliche Vorschriften dürfen dadurch aber nicht verletzt werden, sie sind unter Betrachtung aller Beschäftigungsverhältnisse insgesamt einzuhalten.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Definition, Zyklus, tägliche Arbeitszeit und Pausen, tägliche Ruhezeit, wöchentliche Höchstarbeitszeit, Ersatzruhetage für Feiertagsarbeit, Schichtwechsel.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Gemäss Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) müssen Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestaltet und eingerichtet sein. Es muss so viel freier Raum um die Arbeitsplätze vorhanden sein, dass sich die Arbeitnehmer bei ihrer Tätigkeit unbehindert bewegen können. Des Weiteren sind die Arbeitsplätze so zu gestalten, dass in zwangsloser Körperhaltung und, wenn möglich, wechselweise sitzend und stehend gearbeitet werden kann.
Mit diesem Merkblatt soll aufgezeigt werden, wie diese Anforderungen in den Call-Centern in der Schweiz umzusetzen sind. Ausserdem sei mit diesem Merkblatt auch daran erinnert,dass die allgemeinen Hygieneanforderungen einzuhalten sind.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Höchstarbeitszeit und Überzeit, tägliche Ruhezeiten, Pausen, Werktage und Sonntag, Tages- Abend- und Nachtarbeit, Bewilligungen: das Wichtigste in Kürze.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 710.224.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Betriebe sind verpflichtet, Bauten und Anlagen nach arbeitsgesetzlichen Bestimmungen zu planen und zu bauen. Ziel ist es, die Arbeitnehmenden vor gesundheitlichen Schäden zu bewahren.
Faltblatt, 2006Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 710.222.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Das Wohlbefinden und die Gesundheit am Arbeitsplatz werden u.a. beeinflusst durch Licht, Beleuchtung, Sicht ins Freie, Raumklima und Raumluftqualität.
Faltblatt, Überarbeitung 2012Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:0.00, Bestell-Nr. BBL: 710.221.d. Dieser Artikel wird nur in der Schweiz ausgeliefert.
Faltblatt, 2003Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Preis in CHF:vergriffen, nur als pdf verfügbar
Dieser Faltprospekt informiert kurz über Stresssignale, -ursachen sowie Massnahmen zum Abbau und zur Prävention von Stress.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen und Trägerverein stressnostress.ch
Weisungen und Erläuterungen zum Arbeitsvermittlungsgesetz, zur Arbeitsvermittlungsverordnung und der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz.Autor/en:
Direktion für Arbeit, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung
Autor/en:
Direktion für Arbeit, Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung
Allgemeinverbindlicherklärung von GesamtarbeitsverträgenAutor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
Das SECO hat gemeinsam mit der Suva, dem Schweizerischen Baumeisterverband, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Vertretern der Kantone den Flyer «Heisse Tipps für heisse Tage» mit Ratschlägen für den Umgang mit Hitze und Ozon zusammengestellt.
Zielgruppe für diese Empfehlung sind in erster Linie die Arbeitnehmenden und die Arbeitgeber. Preis in CHF:0.00; Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Autor/en:
SECO - Direktion für Arbeit
Die Arbeitnehmerin, der Arbeitnehmer haben ein Recht auf Mitwirkung im Unternehmen, aber auch Pflichten, wenn es um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit geht. Wie sich diese Rechte und Pflichten gestalten, legt die Publikation vom Dezember 2000 dar.Autor/en:
Direktion für Arbeit - Arbeitsbedingungen
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Kann der Ferienanspruch bei obligatorischem Militärdienst gekürzt werden? Darf einer Person, die Zivildienst leistet, gekündigt werden, und wenn ja, wann? Solche und weitere Fragen beantwortet das Merkblatt mit Stand 1. Januar 2000.Autor/en:
SECO - Direktion für Arbeit
Preis in CHF:Verfügbar nur als PDF-Datei. Keine gedruckte Ausgabe.
Das nach wie vor aktuelle Merkblatt vom Mai 1995 gibt Auskunft über die gesetzlichen Kündigungsfristen, die missbräuchliche Kündigung, die Kündigung zur Unzeit sowie die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Autor/en:
SECO - Direktion für Arbeit
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