Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab. Folgend findet sich eine Auslegung der Argumente von Bundesrat und Parlament:

Ziel der Initiative

Die Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» (informell genannt «Kriegsgeschäfte-Initiative») verlangt, dass der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Stiftungen sowie Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt werden soll. Als Kriegsmaterialproduzenten gelten gemäss Initiativtext sämtliche Unternehmen, welche mehr als 5% ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen. Der Bund soll sich ausserdem auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass für Banken und Versicherungen entsprechende Bedingungen gelten. Damit sollen ein Beitrag zu einer friedlicheren Welt geleistet und Fluchtursachen bekämpft werden.

Unrealistische Erwartungen

Das Initiativkomitee erhofft sich von der Initiative, dass Fluchtursachen bekämpft werden, indem sie für weniger Waffen in Kriegsgebieten sorgt. Dies ist nicht realistisch. Einerseits hätte die Initiative keinerlei Auswirkung auf das weltweite Angebot von Kriegsmaterial, da international kein Wille besteht, ein Verbot im Sinn der Initiative umzusetzen. Andererseits sind die von den Pensionskassen und SNB getätigten Auslandinvestitionen in Kriegsmaterialproduzenten zu gering, um eine Wirkung zu entfalten. So hält die SNB zum Beispiel jeweils höchstens 0.4% an einem Unternehmen. Müsste sie diese Anteile abstossen, hätte dies jedoch auf das Unternehmen und seine Produktion keinen Einfluss, da die Anteile sofort von anderen Investoren übernommen würden.

Des Weiteren ist auch der Schweizer Marktanteil an den Rüstungsexporten zu klein, als dass er eine Wirkung auf das globale Angebot hätte. Ein Rückgang der Investitionen in Schweizer Rüstungsunternehmen hätte daher keine nennenswerte Auswirkung auf die Anzahl der weltweit vorhandenen Rüstungsgüter.

Zahlreiche Unternehmen wären betroffen

Die Initiative definiert Kriegsmaterialproduzenten sehr umfassend. Gemäss Initiativtext gelten Unternehmen, die mehr als 5% ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erzielen, als Kriegsmaterialproduzenten und wären somit vom Verbot betroffen. Sie dürften sich nicht mehr durch Aktien oder andere Beteiligungen finanzieren und könnten je nach Umsetzung der Initiative auch keine Kredite mehr bei Banken in der Schweiz aufnehmen. Die Schwelle von 5% könnte vor allem für kleinere Unternehmen, welche unter anderem Einzelteile für Rüstungsunternehmen produzieren, schwerwiegende Folgen haben. Durch einen Grossauftrag von einem Rüstungsunternehmen könnten sie plötzlich selbst als Kriegsmaterialproduzenten eingestuft werden und wären vom Finanzierungsverbot betroffen. Würden sie den Auftrag ablehnen, hätte dies einen Rückgang des Umsatzes zur Folge, den das Unternehmen unter Umständen nicht verkraften könnte. Es bestünde das Risiko, dass wichtiges Knowhow und Arbeitsplätze verloren gehen.

Grosse Herausforderung für Pensionskassen und die AHV/IV

Die 5%-Regelung würde Anlegern wie der SNB, den Pensionskassen und der AHV/IV die Investition in Anlageprodukte wie klassische und börsengehandelte Anlagefonds (sogenannte Exchange Traded Funds oder ETFs) erschweren. Die Anleger müssten sämtliche Unternehmen, welche in einem Fond durch Aktienanteile vertreten sind, auf die 5%-Schwelle überprüfen und dürften nicht in den Fonds investieren, falls auch nur ein Unternehmen die Schwelle überschreitet. Die Überprüfung müsste von Jahr zu Jahr wiederholt werden und wäre mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem wären von dem Verbot auch Weltkonzerne, die sowohl zivile als auch militärische Güter herstellen, z.B. Airbus, Boeing oder Rolls Royce, betroffen; also Firmen, die in vielen Fonds vertreten sind. Dies hätte zur Folge, dass die SNB, die Pensionskassen und die AHV/IV in zahlreiche weit verbreitete Finanzinstrumente nicht mehr investieren könnten.

Ein sehr beliebter Fonds, der einen Grossteil der Weltwirtschaft abzubilden versucht, ist bspw. der MSCI World Aktienindex mit Aktien von rund 1600 einzelnen Unternehmen aus 23 Industrieländern. In ihn dürfte nicht mehr investiert werden, weil er u.a. Aktien von Airbus und Boeing enthält. Solche Fonds sind für eine breite Diversifizierung der Risiken jedoch wichtig, um Anlagerisiken zu minimieren. Durch die Annahme der Initiative würden sich somit die Verwaltungskosten und Risiken für Anleger erhöhen, weil Investoren wie Pensionskassen auf andere Fonds ausweichen müssten. Sie müssten diese zudem ständig auf Kriegsmaterialproduzenten wie Airbus oder Boeing überprüfen, um nicht straffällig zu werden. Dies könnte sich letztlich negativ auf die Altersrenten auswirken. Durch die demographische Entwicklung und das Zinsumfeld stehen die Sozialversicherungen aber bereits heute unter grossem Druck.

Eine Belastung für den Schweizer Finanzplatz

Die Initiative verlangt vom Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass für Banken und Versicherungen weltweit dasselbe Verbot gelten soll. Der Finanzsektor ist eine wichtige Stütze der schweizerischen Volkswirtschaft. 2018 machte er 9.4% des BIP, 5.3% aller Beschäftigten sowie 12% der Steuern aus. Die Auswirkung, die der Erlass eines Finanzierungsverbots für den Finanzsektor haben könnte, hängt auch von dessen konkreter Umsetzung ab.

Würde die Schweiz das Finanzierungsverbot im Alleingang einführen, hätte dies für die Schweizer Banken und Versicherungen grosse Auswirkungen. Im Gegensatz zur internationalen Konkurrenz dürften sie ihren Kundinnen und Kunden gewisse international etablierte Aktienfonds und ähnliche Finanzprodukte nicht mehr anbieten. Es ist gut möglich, dass die Banken ihr Geschäft der Vermögensverwaltung ins Ausland verschieben würden, um international konkurrenzfähig zu bleiben. Dies wiederum würde sich negativ auf den Finanzsektor, damit verbundene Arbeitsplätze und schliesslich auf die schweizerische Wirtschaftsleistung auswirken.

Es gibt bereits ein Finanzierungsverbot

Das Kriegsmaterialgesetz enthält bereits heute ein Verbot der Finanzierung von verbotenem Kriegsmaterial, d.h. Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Streumunition und Antipersonenminen. So steht unter Artikel 8b und 8c:

Art. 8b Verbot der direkten Finanzierung

1 Die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial ist verboten.

2 Als direkte Finanzierung im Sinne dieses Gesetzes gilt die unmittelbare Gewährung von Krediten, Darlehen und Schenkungen oder vergleichbaren finanziellen Vorteilen zur Bezahlung oder Bevorschussung von Kosten und Aufwendungen, die mit der Entwicklung, der Herstellung oder dem Erwerb von verbotenem Kriegsmaterial verbunden sind.

Art. 8c Verbot der indirekten Finanzierung

1 Die indirekte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial ist verboten, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll.

2 Als indirekte Finanzierung im Sinne dieses Gesetzes gilt:

a. die Beteiligung an Gesellschaften, die verbotenes Kriegsmaterial entwickeln, herstellen oder erwerben;

b. der Erwerb von Obligationen oder anderen Anlageprodukten, die durch solche Gesellschaften ausgegeben werden.

Aus den obengenannten Gründen lehnen der Bundesrat und das Parlament die Initiative ab. Die Initiative würde nicht zu einer friedlicheren Welt beitragen, weil sie das weltweite Angebot an Rüstungsgüter nicht beeinflussen kann. Sie würde aber umgekehrt u.a. die AHV/IV und die Pensionskassen zusätzlich belasten, den Finanzplatz Schweiz massiv einschränken und letztlich auch die Wettbewerbsfähigkeit einiger Schweizer KMU schwächen, da diese keine Kredite mehr von ihrer Hausbank erhalten könnten.

Chronologie

01.07.2020:    
Bundesrat legt den Abstimmungstermin für die Finanzierungsverbotsinitiative auf den 29. November 2020 fest (Medienmitteilung).

19.06.2020:    
Schlussabstimmungen. Der Nationalrat lehnt die Finanzierungsverbotsinitiative ohne Gegenvorschlag mit 125 zu 72 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab (Abstimmungsprotokoll), der Ständerat mit 32 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Abstimmungsprotokoll).   

08.06.2020:    
Behandlung im Ständerat (Amtliches Bulletin).

12.03.2020:    
Behandlung im Nationalrat (Amtliches Bulletin).

14.06.2019:    
Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»: Bundesrat empfiehlt Ablehnung (Medienmitteilung).

18.07.2018:    
Finanzierungsinitiative zustande gekommen (Bundesblatt).

21.06.2018:    
Eidgenössische Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten (Finanzierungsverbotsinitiative) » wird eingereicht.

Letzte Änderung 27.10.2020

Zum Seitenanfang

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/Abstimmungen/finanzierungsverbot.html