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Um welche Sozialversicherungen geht es?
Zu den für Selbständigerwerbende massgebenden Sozialversicherungen zählen:
Welchen Schutz bieten die einzelnen Sozialversicherungen und welche Leistungen erbringen sie?
Informationen zum Schutz und zu den Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen finden sich auf ahv.ch.
Wem gegenüber bestehen Melde- und Beitragspflichten?
Die Meldepflichten bestehen gegenüber jenen Stellen, denen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Es bestehen folgende Zuständigkeiten:
Im Weiteren bestehen Meldepflichten gegenüber Stellen von welchen Leistungen bezogen werden. Informationen zu diesen Pflichten finden sich in der Rubrik «Erhalt von Sozialversicherungsleistungen».
Welches sind die Voraussetzungen für die Meldepflicht?
Die einzelnen Voraussetzungen der Meldepflicht sind in den Unterrubriken der Rubrik Sozialversicherungsrecht als Checkliste aufgeführt. Informationen zur Voraussetzung der Versicherungsunterstellung im Besonderen finden sich im nachfolgenden Abschnitt.
Unterstellung der Selbständigerwerbenden unter das schweizerische Sozialversicherungssystem als Voraussetzung für die Meldepflicht
Melde- und Beitragspflichten der Selbständigerwerbenden bestehen im Bereich des Sozialversicherungsrechts von vornherein nur für solche Selbständigerwerbende, welche dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstehen. Die Voraussetzungen für die Versicherungsunterstellung sind für sämtliche Sozialversicherungen gleich geregelt. Sie werden im folgenden Abschnitt behandelt.
Änderungen per 1. April 2012 im Verhältnis zur EU
Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der EU haben per 1. April 2012 bestimmte Regelungen der Versicherungsunterstellung geändert. Für bereits aktive Selbständigerwerbende bleibt die bisherige Versicherungsunterstellung bis zum 31. März 2022 bestehen, sofern sich die für die Versicherungsunterstellung massgebenden Voraussetzungen nicht ändern.
Häufige Fälle der Unterstellung unter das schweizerische Sozialversicherungssystem
Selbständigerwerbende sind in folgenden Fällen in der Schweiz versichert:
Weitere Fälle der Unterstellung unter das schweizerische Sozialversicherungssystem
Nebst diesen Fällen gibt es weitere Fälle, in welchen Selbständigerwerbende dem schweizerischen Sozialversicherungssystem unterstellt sind. Auskünfte erteilen die Sozialversicherungsbehörden (Ausgleichskassen, Unfallversicherer, registrierte Vorsorgeeinrichtungen).
Weitere Voraussetzungen für die Meldepflicht
Darüber hinaus bestehen in den einzelnen Sozialversicherungsgebieten weitere Voraussetzungen, von welchen das Bestehen einer Melde- und Beitragspflicht abhängt. Diese speziellen Voraussetzungen (sowie der Vollständigkeit halber auch die allgemeinen Voraussetzungen) sind in den Abschnitten zu den einzelnen Sozialversicherungen aufgeführt.
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