Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Public Key Infrastructure (PKI)

Liste der gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur

(ZertES) anerkannten Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten

Im folgenden Verzeichnis sind Unternehmen aufgeführt, die qualifizierte elektronische Zertifikate ausstellen sowie verwalten und gemäss dem Bundesgesetz vom 19. Dezember 2003 über die elektronische Signatur (ZertES, SR 943.03), gemäss der Verordnung vom 3. Dezember 2004 über die elektronische Signatur (VZertES, SR 943.032) und gemäss der Technischen und administrativen Vorschriften des BAKOM vom 6. Dezember 2004 über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (SR 943.032.1) anerkannt sind.

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PKI - Illustration des Akkreditierungs- und Anerkennungsablaufs PKI - Akkreditierungs- und Anerkennungsablauf


Um eine Bestätigung zur Feststellung der Existenz von digitalen Daten zu einem bestimmten Zeitpunkt auszustellen, muss die anerkannte CSP in der Schweiz auf ein Datierungssystem zurückgreifen können, das der Spezifikation ETSI TS 102.023 entspricht. Die anerkannten CSP müssen ein Datierungssystem mit einem Zeitstempel erzeugen, welches dem Zeitstempel-Profil nach ETSI TS 101.861 entspricht. Zusätzlich sollten die Zertifikate der Datierungseinheiten, welche die Zeitstempel generieren, dem technischen Standard RFC 3161 entsprechen.

Im Moment gibt es nur die KPMG (Akkr. Nr. SCESm 071) als akkreditierte Anerkennungsstelle (CB).

Zertifizierungen gemäss internationalen Standards

Internationale Standards können Grundlage der Zertifizierung einer Public Key Infrastructure (PKI) bzw. eines Certification Service Provider (CSP) sein.
Im folgenden Verzeichnis sind Unternehmen aufgeführt, die elektronische Zertifikate gemäss internationalen Standards ausstellen und verwalten.

Typ: PDF
Zertifizierungen gemäss internationalen Standards
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Letzte Änderung: 09.12.2011 | Grösse: 12 kb | Typ: PDF


Zuletzt aktualisiert am: 09.12.2011
Autor: Stefanie Hägler

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Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS
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