Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt (SDB) vermittelt den beruflichen und gewerblichen Verwendern von Stoffen oder Zubereitungen die notwendigen physikalisch-chemischen, sicherheitstechnischen, toxikologischen und ökotoxikologischen Daten, mit deren Hilfe die erforderlichen Massnahmen für die Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie für den Gesundheits- und Umweltschutz, getroffen werden können.

Das Sicherheitsdatenblatt ist in den Art. 18-24 der Chemikalienverordnung vom 18. Mai 2005 (ChemV, SR 813.11) definiert. Die genauen Anforderungen an das SDB sind in der Verordnung (EU) Nr. 453/2010 näher beschrieben. Weitere Informationen zur Erstellung des Sicherheitsdatenblattes sind u.a. bei der Anmeldestelle für Chemikalien oder bei der kantonalen Fachstelle für Chemikalien Chemsuisse zu finden.

Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes (Art. 19 ChemV)

Für folgende Stoffe und Zubereitungen einschliesslich Biozidprodukte, Pflanzenschutzmittel sowie Dünger ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen, sofern sie an Personen abgegeben werden, die mit ihnen beruflich oder gewerblich umgehen (Abgabepflicht nach Art. 21 ChemV):

a. gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Art. 3 ChemV);
b. persistente, bioakkumulierbare und toxische (PBT) Stoffe oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Stoffe (Art. 4 ChemV);
c. Stoffe nach Anhang 3 (ChemV, Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste));
d. Zubereitungen, die nicht gefährlich im Sinne von Artikel 3 sind und mindestens einen der folgenden Stoffe enthalten:

  1. einen gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff in einer Einzelkonzentration von ≥ 1,0 Gewichtsprozent (nicht gasförmige Zubereitungen) beziehungsweise von ≥ 0,2 Volumenprozent (gasförmige Zubereitungen),
  2. einen PBT- oder vPvB-Stoff in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozent,
  3. einen Stoff nach Anhang 3 in einer Einzelkonzentration von ≥ 0,1 Gewichtsprozent,
  4. einen Stoff, für den ein Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz in den Richtlinien 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU festgelegt ist

Inhalt Sicherheitsdatenblatt

Das Sicherheitsdatenblatt besteht aus folgenden Abschnitten:

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. der Zubereitung und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung und Verwendungen von denen abgeraten wird
1.3. Einzelheiten zur Herstellerin, die das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
1.4. Notrufnummer
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1. Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
2.2. Kennzeichnungselemente
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1. Stoffe
3.2. Zubereitungen
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzu-wendende Verfahren
6.2. Umweltschutzmassnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
7.3. Spezifische Endanwendungen
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
9.2. Sonstige Angaben
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
10.5. Unverträgliche Materialien
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
12.3. Bioakkumulationspotenzial
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
12.6. Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1. UN-Nummer
14.2. Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
14.3. Transportgefahrenklassen
14.4. Verpackungsgruppe
14.5. Umweltgefahren
14.6. Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
14.7. Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder die Zubereitung
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Weitere Informationen zum Sicherheitsdatenblatt finden sich in der Wegleitung «Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz»


«Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische Nanomaterialien»

Die allgemein für das SDB gültigen Anforderungen gelten auch für synthetische Nanomaterialien. Der SDB-Leitfaden wurde im Rahmen des Schweizer Nano-Aktionsplans zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG, dem Bundesamt für Umwelt BAFU, SUVA, SWISSMEDIC und SECO erarbeitet. Ein erster Entwurf wurde von einzelnen Firmen, Verbänden, SDB-Fachleuten der Industrie und von WissenschafterInnen hinsichtlich Inhalt und Praxistauglichkeit geprüft. Die Rückmeldungen sind im vorliegenden Text verarbeitet worden.

Der Leitfaden soll aufzeigen, welche Informationen notwendig sind, um den sicheren Umgang mit Nanomaterialien und Produkten, die Nanomaterialien enthalten, zu gewährleisten. Er soll im Weiteren Hilfestellung bieten, wie die relevanten Informationen identifiziert werden können und in welcher Form sowie an welcher Stelle im SDB sie aufzuführen sind. Weiter soll er dazu beitragen, dass die Verantwortlichen von Betrieben, die synthetische Nanomaterialien herstellen oder weiter verarbeiten, bezüglich der besonderen Eigenschaften dieser Materialien sensibilisiert werden. Der Leitfaden beleuchtet nur die nanospezifischen Aspekte von gezielt hergestellten (=manufactured), d.h. synthetischen Nanomaterialien; natürlich entstandene werden nicht behandelt. Er ergänzt den bestehenden Leitfaden «Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz» der auf der BAG-Homepage publiziert ist.

Anmeldestelle Chemikalien BAG: Das Sicherheitsdatenblatt in der Schweiz

Der Nano-SDB-Leitfaden wurde im Frühling 2012 aktualisiert und ist neu auf der zentralen Informationsplattform des Bundes zur Nanotechnologie www.infonano.ch auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zugänglich.

Sicherheitsdatenblatt (SDB): Leitfaden für synthetische Nanomaterialien

Letzte Änderung 04.10.2018

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