Wirtschaft und Menschenrechte

Die Schweiz ist Vertragspartei der wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkommen und hat als solche die völkerrechtliche Pflicht, Menschenrechte auch vor Einwirkungen Dritter, inklusive Unternehmen, zu schützen.

Der UNO-Menschenrechtsrat hat im Juni 2011 die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNO-Leitprinzipien) verabschiedet. Sie definieren den internationalen politischen Rahmen für die Verpflichtungen der Staaten und die Verantwortung der Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte.

Gemeinsam mit dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und anderen interessierten Stellen der Bundesverwaltung verfolgt das SECO die Arbeiten zu diesem Thema auf internationaler Ebene mit und koordiniert auf nationaler Ebene den Nationalen Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrechte».

Nationaler Aktionsplan «Wirtschaft und Menschenrechte» 2020–2023

Am 15. Januar 2020 verabschiedete der Bundesrat den Nationalen Aktionsplan 2020–2023 zur Umsetzung der UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Der NAP umfasst 35 Massnahmen zur Sensibilisierung der Unternehmen für die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte, zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und dem Staat sowie für ein kohärenteres staatliches Vorgehen. Mit gezielten Aktivitäten (Sensibilisierung, Ausbildung, Austausch von Good Practices, Leitfäden und Instrumenten) unterstützt der Bundesrat die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verantwortung.

Weitere Informationen: Nationaler Aktionsplan (NAP)

Letzte Änderung 18.09.2023

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