Exportkontrolltagung 2015

Am 4. November 2015 führte das SECO zum zweiten Mal eine Tagung mit Vertretern der Wirtschaft durch. Ziel der Tagung war es, die Industrie über aktuelle und bevorstehende nationale und internationale Entwicklungen im Bereich der Exportkontrolle und Sanktionen zu orientieren und Fragen der Praxis zu erörtern. Der Anlass soll auch Gelegenheit dazu bieten, dass sich die exportorientierte und von Exportkontrollen betroffene Industrie mit den zuständigen Behördenvertretern austauschen kann.

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Der Generalsekretär des WBF, Stefan Brupbacher Trivigno, erinnerte in seiner Eröffnungsrede an das Interesse der Schweiz, zu verhindern, dass aus der Schweiz exportierte Güter zweckentfremdet und missbraucht würden. Neben den damit verbundenen Reputationsrisiken gehe es vor allem darum, sicherzustellen, dass die Schweizer Wirtschaft von den Partnerstaaten auch künftig mit den neusten Technologien beliefert werde. Hierbei müsse sichergestellt sein, dass die Schweizer Wirtschaftsakteure über gleich lange Spiesse wie ihre ausländische Konkurrenz verfügten.

In zwei Themenblöcken wurden parallel Fragen der Exportkontrolle mit Bezug auf doppelt verwendbare und besondere militärische Güter einerseits und mit Bezug auf Kriegsmaterial andererseits erörtert:

  • Im Themenblock Exportkontrolle und Industriegüter wurde, nach einem Überblick über die vier Exportkontrollregime (Wassenaar Arrangement, Nuclear Suppliers Group, Missile Technology Control Regime und Australia Group) anhand zweier Beispiele die Arbeitsweise der interdepartementalen Exportkontrollgruppe aufgezeigt, die gemäss der Güterkontrollverordnung über Gesuche insbesondere politischer Tragweite zu befinden hat. So können Gesuche für die Ausfuhr von Überwachungstechnologie seit Mai dieses Jahres abgelehnt werden, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die gelieferten Güter zu Repressionszwecken missbraucht würden. Ferner wurde auch auf die Beurteilung der Gesuche für die Ausfuhr von besonderen militärischen Gütern und Dual-Use-Gütern nach Russland und der Ukraine eingegangen, bei welchen die entsprechenden Verträge nach dem 27. August 2014 abgeschlossen worden sind. Gesuche für den Export von besonderen militärischen Gütern werden abgelehnt. Gesuche für die Ausfuhr von Dual-Use-Güter in die beiden Staaten grundsätzlich ebenfalls, wenn die Güter für eine militärische Verwendung oder für einen militärischen Endverwender bestimmt sind. Schliesslich wurde praxisbezogen auf die seit der Einführung im Oktober 2014 gemachten Erfahrungen und Neuerungen im elektronischen Bewilligungssystem ELIC eingegangen. Im November soll die Anbindung von ELIC an das Verzollungssystem edec erfolgen. Damit werden von der Antragsstellung bis zum Grenzübertritt der Güter alle Prozesse vollumfänglich elektronisch abgewickelt und alle für die Exportkontrolle zuständigen Bundesstellen und die Wirtschaftsbeteiligten in einer Plattform verbunden. Die „papierlose" Exportkontrolle wird so zur Realität werden.
  • Im Themenblock Kriegsmaterial wurden vorerst die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Rüstungskontrollpolitik beleuchtet. Ausgehend von der wirtschaftlichen Situation im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial wurde kurz auf einzelne politische Entwicklungen im In- und Ausland eingegangen (z.B. Parlamentarische Vorstösse, Jemenkonflikt), um schliesslich einen Blick auf die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten zu werfen. Danach folgten eine Vorstellung des Vertrags über den Waffenhandel, der für die Schweiz am 30. April 2015 in Kraft getreten ist und über das Kriegsmaterialgesetz umgesetzt wird, sowie Erläuterungen zur Neuregelung von Kriegsmaterialdurchfuhren mit Zivilluftfahrzeugen, welche seit dem 1. Oktober 2015 zur Anwendung kommt. Eine Präsentation wurde ferner über die Überprüfung von Kriegsmaterialexporten im Ausland (Post-Shipment Verification) und die dabei gesammelten Erfahrungen gegeben. Den Abschluss des Themenblockes bildete ein Erfahrungsbericht über die Einführung des elektronischen Bewilligungssystems ELIC und ein Ausblick über die in nächster Zeit geplanten Neuerungen und Verbesserungen.

Die Umsetzung von internationalen Sanktionen in der Schweiz war ebenfalls ein Thema der Tagung. Nebst grundlegenden Aspekten wurde dabei die Sanktionspolitik der Schweiz näher erörtert. Während die Schweiz als UNO-Mitglied völkerrechtlich verpflichtet ist, die vom UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionen umzusetzen, entscheidet der Bundesrat bei EU-Sanktionen von Fall zu Fall. Aufgrund einer Abwägung aussenpolitischer, aussenwirtschaftspolitischer und rechtlicher Kriterien wird geprüft, welche Politik im besten Interesse der Schweiz ist. Nach dem am 14. Juli 2015 erzielten Durchbruch bei den Verhandlungen um das iranische Nuklearprogramm und der formellen Annahme des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans („Joint Comprehensive Plan of Action") am 18. Oktober 2015, werden grosse Hoffnungen auf die bevorstehende Lockerung der Sanktionen gesetzt. Es wurde dargestellt, in welchen Schritten der Abbau der internationalen Sanktionen gegenüber dem Iran erfolgen wird. Abschliessend wurde eine Reihe von Empfehlungen abgegeben, welche Unternehmen dabei unterstützen können, keine Widerhandlungen gegen Sanktionsbestimmungen zu begehen.

Dem SECO war es gelungen, den Direktor von Swissmem, Herrn Peter Dietrich, den Vizedirektor des Nachrichtendienstes des Bundes, Herrn Jürg Siegfried Bühler sowie die Leiterin der Sektion Rüstungskontrolle, Abrüstung und Non-Proliferation des EDA, Frau Ministerin Daniela Schneider als Gastreferierende zu gewinnen:

  • Herr Dietrich hielt in seinem Referat fest, dass die KMU-geprägte Maschinenindustrie seit der Aufhebung des Mindestkurses des Schweizer Frankens zum Euro noch zusätzlich gefordert sei. Auch sei der nationale Markt für viele KMU zu klein. Die qualitativ hochstehenden Produkte der Maschinenbranche seien weltweit gefragt. Zwar seien für die Maschinenindustrie Exportkontrollen notwendig, diese müssten aber transparent, einfach und international abgestimmt sein. Es dürfe keinen Alleingang der Schweizer Exportkontrolle geben.
  • Frau Schneider beleuchtete in ihrem Referat die Schweizer Rüstungspolitik im Spannungsfeld der Aussenpolitik. Dabei ging sie insbesondere auf die Überlegungen ein, welche das EDA im Rahmen der Verfahren für die Bewilligung der Ausfuhr von Kriegsmaterial und die Bewilligung der Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und besonderen militärischen Gütern leiten.
  • Herrn Bühler zeigte in seinem Referat auf, welches die kritischen Länder sind, die Programme für den Bau von Massenvernichtungswaffen betreiben. Sodann ging er auch auf die Umwege ein, die Akteure in der Praxis gehen, um geheime Beschaffungsprogramme zu organisieren und sensibilisierte seine Zuhörer für Indizien, welche für das Vorliegen heikler Geschäfte sprechen.
In ihren Schlussbemerkungen unterstrich die SECO-Direktorin, Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch die Wichtigkeit des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft und rief die Anwesenden dazu auf, mit dem SECO für Fragen der Praxis in den Dialog zu treten.

Letzte Änderung 19.04.2017

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