Beschreibung des Verfahrens
Die Streitbelegung gilt als das «Herzstück» des multilateralen Handelssystems. Sie sorgt dafür, dass der multilaterale Handel sicherer und berechenbarer ist. Die Bestimmungen zur Streitbeilegung untersagen den WTO-Mitgliedern, selbstständig über einen Verstoss gegen WTO-Regeln zu entscheiden und einseitige Massnahmen ausserhalb des vorgesehenen Verfahrens zu ergreifen. Die Schweiz hat ein offensichtliches Interesse an regelbasierten Handelsbeziehungen und damit an einem WTO-Streitbeilegungssystem, mit dem sich Handelsstreitigkeiten abschliessend regeln lassen.
Strengt ein WTO-Mitglied ein Verfahren gegen ein anderes an, wird zunächst um Konsultationen ersucht. Wird im Rahmen dieser Konsultationen innerhalb von 60 Tagen keine Einigung erzielt, kann das beschwerdeführende Mitglied beim Streitbeilegungsorgan der WTO (Dispute Settlement Body, DSB) die Einsetzung einer Sondergruppe aus unabhängigen Expertinnen und Experten (Panel) beantragen, die eine rechtliche Beurteilung des Falls vornimmt. Die Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung der WTO (Dispute Settlement Understanding, DSU) hält fest, nach welchen Modalitäten die Entscheidung durchgesetzt wird. Setzt eine Partei die Entscheidung nicht um, so kann der geschädigte Mitgliedstaat die Genehmigung einholen, um handelspolitische Vergeltungsmassnahmen zu ergreifen (Aussetzung von Zugeständnissen oder anderen Verpflichtungen).