Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik

KMU-Politik Steuererleichterungen

Im Rahmen der Regionalpolitik unterstützt der Bund die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen und die Erhöhung derer Wertschöpfung. Gestützt auf Art. 12 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik können Steuererleichterungen an industrielle Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe gewährt werden. Damit kann der Bund die Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen regionalen Zentren unterstützen.

Die Anwendungsbestimmungen- und -gebiete sind in drei Verordnungen festgelegt (vgl. rechtliche Grundlagen). Ab dem 1. Januar 2023 gehören 100 regionale Zentren in 20 Kantonen zu den Anwendungsgebieten. Diese decken rund 10 % der Schweizer Bevölkerung ab.

Karte der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen

Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft über die Kantone. Die kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das Vorgehen.

Medienmitteilungen

01.02.2023

Publikationshinweis

Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik: Berichterstattung über die Festlegung der Anwendungsgebiete

10.10.2022

Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 10. Oktober 2022 eine Aktualisierung der Anwendungsgebiete für Steuererleichterungen verabschiedet. Die Anpassung berücksichtigt Veränderungen in den Gemeindestrukturen. Die aktualisierte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

13.01.2020

Reduzierter Arbeitsplatzrückgang dank Steuererleichterungen

Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik konnten in strukturschwachen Gebieten den Arbeitsplatzrückgang im Industriesektor leicht abschwächen. Dies zeigt eine am 13. Januar 2020 publizierte Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

03.06.2016

Regionalpolitik: Reform der Steuererleichterungen abgeschlossen

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2016 die Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.

28.01.2016

Regionalpolitik: Anhörung zur Verordnung des WBF zu den Steuererleichterungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat heute die Anhörung zur Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik eröffnet. Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF zur Verordnung des Bundesrates über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik. Die Anhörung dauert bis zum 4. April 2016.

11.12.2015

Regionalpolitik: Reform der Steuererleichterungen stösst auf positive Resonanz

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik Kenntnis genommen. Die Stossrichtungen der Reform wurden in der Vernehmlassung grundsätzlich bestätigt. Der Bundesrat führte eine erste Aussprache zum weiteren Vorgehen.

01.04.2015

Regionalpolitik: Betragsmässige Obergrenze bei den Steuererleichterungen

Der Bundesrat will bei den im Rahmen der Regionalpolitik gewährten Steuererleichterungen grundsätzliche Anpassungen vornehmen. Er hat heute die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis am 8. Juli 2015.

19.12.2013

Zuwanderung: Effekte der Standortförderung gering und überwiegend im ländlichen Raum

Der Bericht "Standortförderung und Zuwanderung" im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) analysiert die Wirkungszusammenhänge zwischen den Standortförderungsmassnahmen des Bundes und der Zuwanderung. Die Studie von Ecoplan untersucht insbesondere die Standortpromotion, Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik und die Förderung der Beherbergungswirtschaft. In dem die Standortförderung zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, wird auch eine leicht erhöhte Zuwanderung von rund vier Prozent ausgelöst. Rund drei Viertel des Zuwanderungseffektes entfallen auf ländliche oder strukturschwache Gebiete abseits der Ballungszentren. Weiter kommt die Studie zum Schluss, dass geförderte Unternehmen ihr Personal nicht wesentlich stärker im Ausland rekrutieren als übrige Unternehmen.

23.10.2013

Regionalpolitik: Bundesrat will Steuererleichterungen reformieren

Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik haben dazu beigetragen, in strukturschwachen Regionen zahlreiche Arbeitsplätze zu schaffen und Wertschöpfung zu generieren. Dies hat eine externe Evaluation im Auftrag des Bundes ergeben. Gleichzeitig empfiehlt sie, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, damit übermässige Steuererleichterungen vermieden werden können. Weiter sollten danach die Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik angepasst werden. Der Bundesrat hat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, eine entsprechende Reform der Steuererleichterungen mit diesen zwei Stossrichtungen vorzubereiten.

Vorarbeiten Verordnungen vom 01.07.2016

Vernehmlassung

Anhörung 1

Anhörung 2

Archiv

Wichtige Informationen die eine historische Relevanz haben:

Anwendungsrichtlinien 2008 (PDF, 65 kB, 27.06.2008)Anwendungsrichtlinien für die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes über Regionalpolitik

Wirtschaftliche Erneuerungsgebiete 2007 (PDF, 514 kB, 24.05.2007)Beurteilung und Revision der Abgrenzungskriterien, Endbericht, 24. Mai 2007

Letzte Änderung 16.01.2024

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