Tourismusstrategie des Bundes

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©Nadine Menzi-Lehmann

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Der Bundesrat hat am 10. November 2021 die neue Tourismusstrategie des Bundes verabschiedet. Diese bildet die Grundlage für die Tourismuspolitik des Bundes und setzt die Stossrichtung der bisherigen, bewährten Strategie fort.

Ab sofort kann die Tourismusstrategie des Bundes auf der Plattform «www.bundespublikationen.admin.ch» als gedruckter Bericht bezogen werden.


Ziele und Aktivitäten der Tourismusstrategie des Bundes


Ziele

Die Ziele geben die Stossrichtung der Tourismuspolitik des Bundes vor und adressieren die Herausforderungen des Schweizer Tourismus sowie in der langen Frist auch die Vision der Tourismuspolitik des Bundes. Die Ziele der bisherigen Tourismusstrategie des Bundes werden beibehalten: Rahmenbedingungen verbessern, Unternehmertum fördern, Chancen der Digitalisierung nutzen und Attraktivität des Angebots und den Marktauftritt stärken. Zusätzlich wird neu das Ziel «Zur nachhaltigen Entwicklung beitragen» aufgenommen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die nachhaltige Entwicklung für den Tourismus an Bedeutung gewonnen hat und zahlreiche Chancen bietet, die es zu nutzen gilt.


Aktivitäten

Mit den Aktivitäten werden die Ziele umgesetzt. Insgesamt werden 15 Aktivitäten festgelegt. Die Aktivitäten setzen Schwerpunkte. Das bedeutet, dass die Aktivitäten im Gegensatz zu den Zielen nicht abschliessend sind und zur Erreichung der Ziele angepasst und erweitert werden können. Damit wird die Agilität sowie die Aktions- und Reaktionsfähigkeit der Tourismuspolitik des Bundes sichergestellt. Die Aktivitäten haben einen mittel- bis langfristigen Zeithorizont und sind grundsätzlich nicht befristet. Einzelne Aktivitäten adressieren Daueraufgaben der Tourismuspolitik des Bundes.


Förderinstrumente

Zur Zielerreichung sind die vier tourismuspolitischen Förderinstrumente von zentraler Bedeutung: Förderung von Innovation, Zusammenarbeit und Wissensaufbau im Tourismus (Innotour), Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), Schweiz Tourismus (ST) sowie Neue Regionalpolitik (NRP). Für die aktuelle Förderperiode für die Jahre 2024-2027 stehen für Innotour 45 Mio. Franken und für Schweiz Tourismus 233 Mio. Franken zur Verfügung. Im Rahmen der NRP stehen maximal 200 Mio. Franken Darlehen für Investitionen sowie maximal 200 Mio. Franken à fonds perdu-Beiträge für Projekte mit regionalwirtschaftlicher Wirkung zur Verfügung. Die Fördertätigkeit der SGH basiert auf einem bestehenden Bundesdarlehen im Umfang von 236 Mio. Franken.

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Grundsätze

Folgende vier Grundsätze liegen der Tourismuspolitik des Bundes zugrunde: Schwerpunktsetzung, Umsetzungsorientierung, Zielgruppenorientierung und Subsidiarität.


Letzte Änderung 11.01.2024

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