Sanktionen gegenüber Syrien: Schweiz verlängert befristete humanitäre Ausnahme um weitere sechs Monate

Bern, 21.02.2024 - Am 21. Februar 2024 hat der Bundesrat beschlossen, die infolge des Erdbebens vom Februar 2023 in das Sanktionsregime gegenüber Syrien aufgenommene befristete humanitäre Ausnahme erneut um sechs Monate zu verlängern. Sie gilt nun bis zum 12. September 2024.

Angesichts des Ausmasses der humanitären Krise in Syrien, die durch das Erdbeben noch verschärft wurde, hatte die EU ihre Massnahmen gegenüber Syrien am 23. Februar 2023 angepasst, um eine humanitäre Ausnahme für internationale Organisationen und bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren einzuführen. Diese Anpassung galt anfänglich für sechs Monate und wurde nach deren Ablauf ein erstes Mal um sechs Monate verlängert. Nun hat die EU die Geltungsdauer dieser Ausnahme am 18. Dezember 2023 ein zweites Mal verlängert.

Der Bundesrat hatte am 10. März 2023 beschlossen, die befristete humanitäre Ausnahme der EU in die Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien aufzunehmen. Dank dieser Ausnahme sind die gezielten Finanzsanktionen nicht anwendbar auf Tätigkeiten, die zur Durchführung humanitärer Aktivitäten durch internationale Organisationen oder bestimmte Kategorien von humanitären Akteuren erforderlich sind. Mit dem heutigen Beschluss verlängert der Bundesrat die Ausnahme nun ebenfalls um sechs zusätzliche Monate bis zum 12. September 2024.

Der Bundesrat hatte am 18. Mai 2011 erstmals Sanktionen gegenüber Syrien beschlossen. Damit übernahm die Schweiz die von der EU am 9. Mai 2011 gegenüber Syrien verhängten Massnahmen. Im Einklang mit den EU-Beschlüssen hat der Bundesrat die Verordnung bereits mehrmals angepasst.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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