Bundesrat verabschiedet Sanktionen: Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad, Guatemala und Sudan

Bern, 10.04.2024 - Die Schweiz schliesst sich neuen Sanktionen der EU an. Dies hat der Bundesrat am 10. April 2024 entschieden. Dabei geht es einerseits um Massnahmen gegen Personen, die die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützen. Weitere Massnahmen betreffen Guatemala. Das bereits bestehende UNO-Sanktionsregime gegenüber Sudan wurde um zusätzliche EU-Sanktionen ergänzt. Die beiden neuen Verordnungen sowie die Verordnungsänderung treten am 10. April 2024 um 18.00 Uhr in Kraft.

Der Bundesrat verabschiedete gezielte Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen gegenüber sechs natürlichen Personen. Diese beteiligen sich an der Finanzierung der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads. Die Schweiz schliesst sich damit Sanktionen an, welche die EU in der Folge der am 7. Oktober 2023 verübten Terrorangriffe erlassen hatte. Die Sanktionsmassnahmen zielen darauf ab, gewalttätige Handlungen zu bekämpfen, die den Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen. Sie stärken zudem das gesetzliche Verbot der Hamas, das der Bundesrat am 21. Februar 2024 in die Vernehmlassung geschickt hatte.

Gleichentags verabschiedete der Bundesrat Sanktionen betreffend Guatemala. Nach der Präsidentschaftswahl im August 2023 hatten hohe Beamte der Staatsanwaltschaft versucht, den friedlichen Machtwechsel zu untergraben. Ihre Handlungen bedrohen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Mit diesen ebenfalls von der EU übernommenen Sanktionen werden fünf natürliche Personen Finanzsanktionen und Reisebeschränkungen unterstellt.

Weiter erweiterte der Bundesrat die bereits bestehende Verordnung gegenüber Sudan, die bisher ausschliesslich auf UNO-Sanktionen basierte. Die EU-Sanktionen werden von der Schweiz gegenüber sechs Unternehmen nachvollzogen, die sich an der Finanzierung der Regierungsarmee beziehungsweise der Rapid Support Forces, einer paramilitärischen Miliz, beteiligen. Der Bundesrat reagiert damit auf die dramatische Verschlechterung der Lage im Sudan aufgrund der Kämpfe zwischen den sudanesischen Streitkräften und den Rapid Support Forces.

Die vom Bundesrat verabschiedeten neuen Massnahmen enthalten Ausnahme für humanitäre Aktivitäten.

Die neuen Massnahmen treten am 10. April 2024 um 18 Uhr in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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