Konsumentenschutz in der Telekommunikation: Dokumentation zum Hintergrundgespräch

Biel/Bienne, 18.06.2015 - Ab dem 1. Juli 2015 wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Die Transparenz bei Mehrwertdiensten, die über das Telefon und das Internet genutzt werden, wird erhöht. So dürfen künftig keine unangekündigten Preise mehr erhoben werden. Diese und weitere Konsumententhemen gaben heute Anlass zu einem gemeinsamen Hintergrundgespräch des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).

In Zukunft dürfen Anbieter von Mehrwertdiensten nur noch den bei der 090x-Nummer angegebenen Preis in Rechnung stellen, Zuschläge sind unzulässig. Ausserdem darf den Konsumentinnen und Konsumenten bei Mehrwertdiensten im Internet die Leistung nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn der Preis transparent auf oder in Nähe der Schaltfläche zur Annahme des Angebots bekannt gegeben wird. Auf dieser Schaltfläche muss entweder der Hinweis "zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechende eindeutige Formulierung gut sichtbar und deutlich lesbar angebracht werden. Diese vom Bundesrat am 5. November letzten Jahres beschlossenen Bestimmungen der Fernmeldedienst- und Preisbekanntgabeverordnung treten am 1. Juli in Kraft.

Nebst den Mehrwertdiensten haben BAKOM und SECO an ihrem heutigen Hintergrundgespräch auch die unerbetene Werbung am Telefon sowie den unerwünschten Wechsel des Telekommunikationsanbieters thematisiert. Der Direktor des BAKOM, Philipp Metzger, der Leiter des Ressorts Recht des SECO, Guido Sutter, sowie der Leiter der Sektion Telekomrecht des BAKOM, Matthias Hürlimann, haben ausserdem praktische Tipps vermittelt und einen Ausblick auf die bevorstehende Revision des Fernmeldegesetzes gemacht.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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