Verschärfung der Sanktionen gegenüber Myanmar

Bern, 28.06.2006 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2006 eine Verschärfung der Sanktionen gegenüber Myanmar beschlossen. Die neuen Massnahmen treten am 29. Juni 2006 in Kraft. Sie werden in Anbetracht der prekären Menschenrechtssituation in Myanmar verhängt.

Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen gegenüber Myanmar einer Totalrevision unterzogen. Die neue Verordnung sieht folgende Verschärfung der bestehenden Sanktionen vor:

  • Das Embargo für Rüstungs- und Repressionsgüter wird um das Verbot der Gewährung von Dienstleistungen aller Art in Zusammenhang mit diesen Gütern und mit militärischen Aktivitäten in Myanmar erweitert.
  • Ausweitung der Finanzsanktionen: Die bisherige Sperrung von Geldern und des Zahlungsverkehrs wird auf sämtliche Vermögenswerte ("wirtschaftliche Ressourcen") ausgedehnt.
  • Ausweitung der Finanzsanktionen und der Ein- und Durchreisesperre von bisher 270 auf 392 Angehörige des Regimes von Myanmar
  • Der Erwerb neuer Beteiligungen an 39 staatlich kontrollierten Unternehmen in Myanmar ist verboten. Ebenfalls ist verboten, diesen Unternehmen Kredite zu gewähren. Es handelt sich dabei nicht um ein generelles Investitionsverbot in Myanmar. Das Verbot berührt bestehende Kredite und Beteiligungen nicht. Auch die Gewährung und Absicherung von Krediten im Zusammenhang mit dem Güter- und Dienstleistungshandel ist nicht betroffen.


Die Schweiz gleicht damit ihre Zwangsmassnahmen gegenüber Myanmar den Sanktionen der Europäischen Union an. Mit der Verschärfung bekräftigt der Bundesrat seine Forderung nach Reformen in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Myanmar.


Personen und Institutionen, die Gelder halten oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, von denen anzunehmen ist, dass sie von der Sperrung betroffen sind, müssen dies dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unverzüglich melden. Personen und Institutionen, die aufgrund eines vor dem 29. Juni 2006 getroffenen Vertrags Beteiligungen an staatlich kontrollierten Unternehmen in Myanmar erwerben, müssen dies dem SECO unverzüglich melden.


Der genannte Verordnungstext und der Anhang sind auf der Internetseite des SECO einsehbar (www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft > Sanktionen / Embargos > Sanktionsmassnahmen).


Adresse für Rückfragen

Roland E. Vock,
Leiter Ressort Sanktionen,
SECO,
Tel. 031 324 07 61


Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Staatssekretariat für Wirtschaft
http://www.seco.admin.ch

Letzte Änderung 30.01.2024

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