Revisionsbedarf des Fernmeldegesetzes bestätigt

Bern, 23.09.2016 - Die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) bestätigen, dass eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig ist. Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten.

Der Vernehmlassungsbericht zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) fasst die Ergebnisse der insgesamt 151 eingegangenen Stellungnahmen zusammen. In deren Mehrzahl wird ein Revisionsbedarf des geltenden Gesetzes anerkannt, weil die technischen und ökonomischen Entwicklungen im äusserst dynamischen Telekom-Markt Anpassungen nötig machen.

Keine Etappierung

Grossmehrheitlich abgelehnt wird eine Revision des Fernmeldegesetzes in zwei Etappen. Dieser Vorschlag wurde gemacht, um vorerst die Entwicklungen zu beobachten, bevor die Rahmenbedingungen der künftigen Grundversorgung und die Frage eines technologieneutralen Zugangs zu den Telekommunikationsnetzen diskutiert werden. Verschiedene Vernehmlassungseingaben fordern, dass das Prinzip der Technologieneutralität jetzt im Fernmeldegesetz verankert wird.

Auf breite Ablehnung ist die in die Vernehmlassung geschickte Eingriffsmöglichkeit von Amtes wegen für die ComCom gestossen. Die weiteren Änderungsvorschläge wurden differenziert beurteilt. Zahlreiche Stellungnahmen gingen zum Thema Netzneutralität ein.

Gesetzesvorlage in Vorbereitung

Das UVEK wird nun bis Anfang Herbst 2017 eine Botschaft und eine Gesetzesvorlage erarbeiten, welche den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung trägt. Sie sollen den Konsumenten- und Jugendschutz stärken, unter anderem in der Bekämpfung missbräuchlicher Werbeanrufe oder der Kinderpornographie, sowie mit der Einführung von Massnahmen, um die Preise beim Roaming zu begrenzen. Konkrete Vorschläge werden auch bei der Transparenzpflicht zur Netzneutralität und bezüglich einer Regelungsmöglichkeit des Bundesrats hinsichtlich des Zugangs zu neuen Netztechnologien im Falle einer Marktbeherrschung erarbeitet. Auch sollen die Fernmeldedienstanbieter administrativ entlastet, die Nutzung von Frequenzen flexibilisiert und der Zugang zu Gebäudeinstallationen und Verzeichnisdaten verbessert werden. Schliesslich braucht es modernere Normen bezüglich Internet-Domainnamen, Notruf und Kommunikation in ausserordentlichen Lagen.

Im Dezember 2015 eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des FMG. Der Bundesrat hatte bereits im Rahmen seines Berichts zum Fernmeldemarkt 2010 darauf hingewiesen, dass die technologische Entwicklung Anpassungen des zuletzt im Jahr 2007 revidierten FMG erfordere. Die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien und die interessierten Kreise waren eingeladen, sich bis zum 31. März 2016 zu äussern. Das BAKOM hat die einzelnen Stellungnahmen auf seiner Website Ende Mai publiziert. Der Vernehmlassungsbericht ist auf dieser Seite ab heute auch zugänglich.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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