Mehrheit der Apotheken und Drogerien hält sich an Preisbekanntgabe

Bern, 17.12.2018 - Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat am 17. Dezember 2018 die Resultate der diesjährigen Kontrollkampagne bei Apotheken und Drogerien publiziert. Der Fokus der durch die zuständigen kantonalen Stellen durchgeführten Kontrollen lag bei der Preisbekanntgabe im stationären Handel von Waren und Dienstleistungen. 78 Prozent der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht korrekt um.

Apotheken und Drogerien geben die Preise in der Schweiz überwiegend korrekt bekannt. Insgesamt wurden 950 Geschäfte kontrolliert. Ziel der Kampagne war die Überprüfung der Preisbekanntgabe bei Angeboten von Waren (im Laden und im Schaufenster) und Dienstleistungen. Nicht Bestandteil der Kampagne war die Werbung.


Gute Umsetzung der Preisbekanntgabeverordnung (PBV)
78% der kontrollierten Geschäfte setzten die Preisbekanntgabepflicht bei den Waren- und Dienstleistungsangeboten korrekt um. Bei 22% der kontrollierten Geschäfte war die Preisbekanntgabe nicht korrekt; entweder waren die Preise unvollständig/fehlerhaft angegeben (d.h. einige Waren oder Dienstleistungen waren nicht angeschrieben oder die Preise waren teils nicht gut sichtbar/lesbar oder nicht klar zugeordnet) oder die Preise waren gar nicht vorhanden (d.h. keine Preise angegeben).

In 14 Fällen haben die kantonalen Vollzugsstellen Strafanzeigen an die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden eingereicht. Dies entspricht etwa 1,5% der kontrollierten Geschäfte. Die Strafanzeigen wurden eingereicht, weil die betroffenen Geschäfte es unterliessen – trotz Mängelfeststellung, Aushändigung einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Behebung der Mängel – die Preisbekanntgabe korrekt umzusetzen.

An der koordinierten Aktion beteiligten sich 21 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SZ, SO, TI, UR, VD, VS, ZH). Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Kontrollen sie durchführen. Die Anzahl der kontrollierten Angebote musste aber eine Globaleinschätzung erlauben, wie die Preisbekanntgabeverordnung im jeweiligen Kanton umgesetzt wird. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen von Mitte Mai bis Mitte Oktober 2018 durchgeführt. Das SECO fungierte dabei als Koordinationsstelle.


Kontrollkampagne 2019 bei Blumengeschäften
Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der PBV auch im Jahr 2019, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Geplant ist, im nächsten Jahr die „Preisbekanntgabe bei den Blumengeschäften“ zu kontrollieren. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.


Weitere Informationen
Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2018 „Preisbekanntgabe bei Apotheken und Drogerien“ sind auf unserer SECO-Internetseite unter Medienmitteilungen 2018 aufgeschaltet: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home.html.
Die Detailergebnisse der durchgeführten Kontrollkampagne 2018 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Preisbekanntgabe/Vollzugs_auskunftstellen.html. Anfragen an den Kanton BE richten Sie bitte per E-Mail an: Medienkontakt@vol.be.ch.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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