Freihandelsabkommen mit Indonesien: Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 22.05.2019 - Der Bundesrat hat am 22. Mai 2019 die Botschaft zum umfassenden Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien verabschiedet. Die Botschaft wird zur Genehmigung an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien abgeschlossen.

Das umfassende Freihandelsabkommen (CEPA) zwischen den EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz) und Indonesien wurde am 16. Dezember 2018 in der indonesischen Hauptstadt Jakarta unterzeichnet. Es hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich und entspricht im Wesentlichen den neueren Schweizer Freihandelsabkommen. Die EFTA hat als erste Partnerin in Europa ein solches Abkommen mit Indonesien abgeschlossen.

Weitreichendes und modernes Abkommen

Das CEPA wird insbesondere den Marktzugang und die Rechtssicherheit für den Handel mit Waren und Dienstleistungen verbessern. Für 98% der heutigen Warenausfuhren der Schweiz nach Indonesien werden nach Ablauf der Zollabbaufristen sämtliche Zölle wegfallen. Darüber hinaus umfasst das Abkommen Bestimmungen zu Investitionen, zum Schutz des geistigen Eigentums, zum Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, einschliesslich sanitärer und phytosanitärer Massnahmen, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Ein Handelspartner mit Potential

Die zunehmende Kaufkraft der indonesischen Mittelschicht macht das Land mit einer Bevölkerung von über 260 Millionen zu einem sehr interessanten Absatzmarkt für die schweizerische Exportwirtschaft. Bei einem Gesamtwert von rund 1,4 Milliarden Franken (inkl. Gold) weisen die bilateralen Handelsströme somit ein deutliches Wachstumspotenzial auf. 2018 lag Indonesien auf Rang 47 der Schweizer Handelspartner. Das südostasiatische Land verzeichnet derzeit ein Wirtschaftswachstum von über 5 Prozent pro Jahr und könnte bis 2050 gemäss Prognosen zur viertgrössten Volkswirtschaft der Welt aufsteigen.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation GS-WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch

Letzte Änderung 14.05.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Medienanfragen

Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch

Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin

Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail

Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher

Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail

Mediensprecherin

Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail

 

Kontaktinformationen drucken

News abonnieren

https://www.seco.admin.ch/content/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-75144.html