Ukraine: Anerkennung für den Beitrag der Schweiz im Sanktionsbereich

Bern, 23.06.2023 - Der Bundesrat begrüsst den Entscheid der EU, die Schweiz in die Liste der Partnerländer im Zusammenhang mit den Sanktionen gegenüber Russland aufzunehmen. Damit wird die enge Partnerschaft der Schweiz und der EU im Sanktionsbereich weiter unterstrichen.

Die EU hat am 23.Juni.2023 entschieden, die Schweiz in die Liste der Partnerländer aufzunehmen. Im Rahmen der Sanktionen gegenüber Russland führt die Europäische Union in der Verordnung (EU) 833/2014 des Rates) eine Liste von sogenannten «Partnerländern» auf. Diese werden als Staaten definiert, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmassnahmen anwenden, die denjenigen der EU im Wesentlichen gleichwertig sind.

Die EU hatte die Schweiz kontaktiert und angeboten, die Aufnahme der Schweiz in die Liste der Partnerländer zu diskutieren. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 eine Aussprache darüber geführt und entschieden, das Angebot der EU anzunehmen. Der Entscheid der EU ist für den Bundesrat ein weiteres Zeichen für die ausgezeichnete Zusammenarbeit der Schweiz mit ihren Partnerländern bei der Umsetzung der Sanktionen gegenüber Russland. Die Schweiz ist wie bisher entschlossen, diese Zusammenarbeit konstruktiv und an gemeinsamen Werten und Zielen orientiert fortzuführen.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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