Ukraine: Schweiz verschärft Sanktionen im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen nach Russland

Bern, 29.09.2023 - Der Bundesrat hat am 29. September 2023 weitere Sanktionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Lieferung iranischer Drohnen nach Russland beschlossen. Er schliesst sich somit der Europäischen Union (EU) an, welche neue Massnahmen als Reaktion auf den Einsatz iranischer Drohnen in der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine verabschiedet hat. Die Neuerungen treten am 29. September 2023 um 18:00 Uhr in Kraft.

In Anbetracht der anhaltenden militärischen Unterstützung Irans für die völkerrechtswidrige militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine und der Tatsache, dass Russland unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) aus iranischer Produktion zur Unterstützung der Militäraggression einsetzt, hat der Bundesrat am 29. September 2023 weitere Sanktionsmassnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran beschlossen. Der Bundesrat übernimmt damit die Sanktionen, welche die EU am 20. Juli 2023 im Rahmen eines neuen Sanktionsregimes erlassen hatte.

Der Verkauf, die Lieferung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Komponenten, die für den Bau und die Produktion von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) verwendet werden, ist nunmehr verboten. Weiter sind gezielte Finanz- und Reisesanktionen gegenüber Personen und Entitäten, die im Zusammenhang mit der Unterstützung des iranischen Drohnenprogramms stehen, vorgesehen. Die Schweiz übernimmt diese neuen Sanktionsmassnahmen in die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran.

Bereits seit Herbst 2022 übernimmt die Schweiz die Sanktionslistings der EU bezüglich der Lieferung iranischer Drohnen an Russland, das letzte Mal am 16. August 2023. Dies geschah im Rahmen der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine.

Mit dem Entscheid vom 29. September führt der Bundesrat die enge Partnerschaft der Schweiz und der EU im Sanktionsbereich fort.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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