Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Die rechtlichen Grundlagen der RFA in der Schweiz finden sich sowohl auf Verfassungsebene als auch auf Gesetzesebene. Sie werden konkretisiert in einem Beschluss und in Richtlinien des Bundesrates. Die Einführung der RFA wurde nicht zuletzt durch parlamentarische Vorstösse in Bewegung gesetzt und stützt sich ausserdem auch auf entsprechende Empfehlungen der OECD.
«In der Botschaft (...) erläutert der Bundesrat insbesondere folgende Punkte (...):
c. im vorparlamentarischen Verfahren diskutierte Standpunkte und Alternativen und die diesbezügliche Stellungnahme des Bundesrates;
d. die geplante Umsetzung des Erlasses, die geplante Auswertung dieser Umsetzung und die Prüfung der Vollzugstauglichkeit im vorparlamentarischen Verfahren; (...)
f. die personellen und die finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzugs auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung, der Einfluss auf die Finanzplanung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen;
g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen;
Siehe auch
Die Motion Forster (96.3618) vom 11.12.1996 mit dem Titel «Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf die KMU» verlangte unter anderem Folgendes:
«Im Gesetzgebungsverfahren sind die bestehenden und neuen wirtschaftlichen und administrativen Auswirkungen eines Gesetzes auf die zu gründenden KMU zu berücksichtigen und analog der finanziellen Konsequenzen für den Bund in der jeweiligen Botschaft darzustellen.»
Eine umfassendere Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen wurde in weiteren parlamentarischen Vorstössen verlangt, so zum Beispiel in der Motion Loeb (97.3221), im Postulat Speck (96.3583), im Postulat Spoerry (96.3167) und im Postulat Hasler (97.3447).
Später forderte die Motion der Freisinnig-Demokratischen Fraktion (01.3089) eine Überprüfung der Wirtschaftswachstumsverträglichkeit im Rahmen der RFA. Das Postulat Walker (02.3702) strebte unter anderem auch eine Stärkung der RFA im Bund an.
Die am 22. März 2006 eingereichte Motion Engelberger (06.3087) schliesslich regt Verbesserungen bei der Qualität der RFA an.
In der Empfehlung der OECD finden sich verschiedene Aspekte wieder, die den fünf RFA-Prüfpunkten entsprechen. Vgl. hierzu die Punkte 4.2 (entspricht RFA-Prüfpunkt 1), 4.7 (RFA-Prüfpunkt 2), 4.6 (RFA-Prüfpunkt 3), 4.3 (RFA-Prüfpunkt 4) und 2.4 (RFA-Prüfpunkt 5) der OECD-Empfehlung.
Alle zwölf Empfehlungen sind nachzulesen in:
OECD Empfehlungen des Rates zur Regulierungspolitik und Governance
verabschiedet vom Rat der OECD am 22. März 2012
Ältere Empfehlungen der OECD:
«The OECD Reference Checklist for Regulatory Decision-making» (und die entsprechenden Prüfpunkte der RFA im Bund):
«Question no. 2 : Is government action justified?» (Vgl. Prüfpunkt 1 der RFA: Notwendigkeit und Möglichkeit staatlichen Handelns)
«Question no. 3 : Is regulation the best form of government intervention?» (Vgl. Prüfpunkt 4 der RFA: Alternative Regelungen)
«Question no. 6 : Do the benefits of regulation justify the costs?» (Vgl. Prüfpunkt 3 der RFA: Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft)
«Question no. 7 : Is the distribution of effects across society transparent?» (Vgl. Prüfpunkt 2 der RFA: Auswirkungen auf die einzelnen gesellschaftlichen Gruppen)
Ende Inhaltsbereich