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Die Regulierungsfolgenabschätzung ist ein Instrument zur Verbesserung der Rechtssetzung, das die Rechtstexte vorgängig ihrer Verabschiedung einer Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen unterzieht.
Im Bund wurde die Regulierungsfolgenabschätzung durch die Richtlinien des Bundesrates für die Darstellung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Vorlagen des Bundes vom 15. September 1999 eingeführt. Seither müssen alle Botschaften des Bundesrates an das Parlament und alle Anträge auf Erlass einer Verordnung durch den Bundesrat ein Kapitel über die volkswirtschaftlichen Auswirkungen enthalten. Die in den federführenden Bundesämtern für die Rechtssetzungsprojekte Verantwortlichen führen die entsprechende Analyse durch und verfassen das Kapitel. Eine erste Regulierungsfolgenabschätzung sollte zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vorgenommen und deren Resultate in den Vernehmlassungsunterlagen dargelegt werden. Das SECO unterstützt die Ämter und sorgt für das gute Funktionieren des Instruments.
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