Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Arbeitnehmerschutz

Das Arbeitsgesetz hat zum Ziel, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind, zu schützen. Einerseits enthält es Vorschriften über den allgemeinen Gesundheitsschutz, anderseits Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten.

Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage des Arbeitnehmerschutzes ist das Arbeitsgesetz (ArG), das aus zwei Hauptteilen besteht: Der eine enthält die Regelungen über die Arbeits- und Ruhezeiten, der andere Teil diejenigen über den Gesundheitsschutz.
Fünf Verordnungen vervollständigen dieses Gesetz.
Allgemeine Informationen zum Arbeitsgesetz 
Allgemeine Informationen zum Arbeitsgesetz, die den kantonalen Ausführungsorganen zugestellt wurden. Verschiedene Merkblätter gehen auf einzelne Themen des Arbeitsgesetzes ausführlich ein.
Gesetzes- und Verordnungsrevisionen 
Sonderschutz 
Das Arbeitsgesetz sieht weitergehende Schutzmassnahmen für schwangere Frauen und stillende Mütter sowie für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor. Tatsächlich sind diese zwei Kategorien von Arbeitnehmenden bestimmten Risiken stärker ausgesetzt als andere.

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