Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Freier Personenverkehr CH-EU und flankierende Massnahmen

Am 1. Juni 2002 sind die sieben bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in Kraft getreten. Eines dieser Abkommen führt zwischen der Schweiz und der EU schrittweise die Grundregeln der Personenfreizügigkeit, wie sie innerhalb der EU zur Anwendung gelangen, ein. Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Staaten erhalten das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen.

Die bilateralen Abkommen sind auf die Mitgliedstaaten der EFTA (Liechtenstein, Norwegen, Island) ausgedehnt worden.

Flankierende Massnahmen

Im Zuge der schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs mit der EU wurden am 1. Juni 2004 arbeitsmarktliche Massnahmen in Kraft gesetzt, welche sowohl Schweizer Erwerbstätige als auch vom Ausland in die Schweiz entsandte Arbeitnehmende vor der Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen.

Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und Verstärkung der flankierenden Massnahmen

Im Jahr 2005 wurde die Ausdehnung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf zehn im Jahr 2004 der EU beigetretenen Staaten vom Volk genehmigt und am 1. April 2006 in Kraft gesetzt. Mit der Ausdehnung der Freizügigkeit wurden ausserdem Wirksamkeit und Vollzug der flankierenden Massnahmen verstärkt. Diese Massnahmen traten ebenfalls am 1. April 2006 in Kraft. Am 8. Februar 2009 hat das Volk die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die im Jahr 2007 der EU beigetretenen Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien genehmigt. Mit der Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien am 1. Juni 2009 wurde der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter optimiert.

Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung zur Anpassung der flankierenden Massnahmen

Der Bundesrat hat am 23. September 2011 die Vernehmlassung für eine Anpassung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit eröffnet. Die Änderungen im Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG) sowie im Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sollen zu einer effizienteren Umsetzung der flankierenden Massnahmen führen. Insbesondere sollen die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit und die Durchsetzbarkeit von Normal- und Gesamtarbeitsverträgen verbessert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Dezember 2011.

Fachstellen:

Das Integrationsbüro EDA/EVD analysiert die europäische Integrationspolitik und deren Auswirkungen für die Schweiz. Es koordiniert die Europapolitik des Bundes in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen und informiert sowohl über die schweizerische Europapolitik als auch über die europäische Integration allgemein.
Das Bundesamt für Migration regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, leben und arbeiten darf - und es entscheidet, wer in der Schweiz Schutz vor Verfolgung erhält. Das Amt ist zudem Koordinationsorgan für die Integrationsbemühungen von Bund, Kanton und Gemeinden und ist auf Bundesebene für Einbürgerungen zuständig.

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