Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
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Grundsätzlich sind zur Einschränkung der Exposition der Arbeitnehmenden zuerst technische (örtliche Absaugung, Belüftung, etc.) oder organisatorische Massnahmen zu treffen.
Reichen diese nicht aus um die Exposition auf ein akzeptables Mass zu begrenzen, muss zusätzlich eine persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Die notwendige persönliche Schutzausrüstung muss gemäss der Risikobewertung evaluiert und angepasst werden.
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