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Der Schutz vor Passivrauchen wird in einem neuen Gesetz geregelt.
Am 1.5.2010 treten das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen (Passivrauchschutzverordnung) in Kraft.
Artikel 19 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3), in dem bisher auf Bundesebene der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz geregelt war, wird mit der neuen Regelung aufgehoben.
Das neue Gesetz regelt den Schutz vor Passivrauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen.
Weitere Informationen zum Bundesgesetz und zur Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG unter nachfolgendem Link enthalten:
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