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Das Arbeitgesetz verlangt eine ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und Hilfsmittel, um Personen auch bei langfristiger Ausübung ihrer Tätigkeit vor körperlichen Schäden zu schützen. Risiken für den Bewegungsapparat (Muskeln, Knochen und Sehnen) sind wegen der grossen Häufigkeit von arbeits-(mit-)bedingten muskuloskelettalen Erkrankungen (z.B. Rückenschmerzen) besonders zu beachten. Die unterschiedlichen Körpermasse der Arbeitnehmenden müssen bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Betriebsmitteln berücksichtigt werden. Die Körpermasse allein genügen für die Dimensionierung von Arbeitsplätzen, Maschinen und Werkzeugen aber nicht, da immer auch die Bewegungen des Körpers und die Bedingungen der Arbeitsaufgabe zu beachten sind. Tätigkeiten, die nur mit hohem Krafteinsatz ausgeführt werden können oder stundenlange repetitive Bewegungen und Zwangshaltungen erfordern, müssen auf das absolut Notwendige begrenzt werden. Arbeitsgeräte und Einrichtungen sollen handhabbar und komfortabel zu benutzen sein. Ausreichender Platz soll zur Verfügung stehen, damit die Bewegungsfreiheit bei der Arbeit nicht eingeschränkt ist.
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