Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Kurzarbeitsentschädigung

Die Einführung von Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Versicherung den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how etc.) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte. Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses und Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge.

Alle Arbeitnehmenden haben das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Ar-beitgeber muss diesen Arbeitnehmenden weiterhin den vollen Lohn auszahlen. Für diese besteht allenfalls ein erhöhtes Risiko, die Kündigung zu erhalten.

Die Änderungen ab dem 1. Januar 2012:
Aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage wird seit 1. Januar 2012 die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate erhöht sowie die verkürzte Karenzfrist wieder eingeführt. Diese Massnahmen sind befristet bis zum 31. Dezember 2013.

Broschüre

Formulare

Kreisschreiben

Auskünfte

Für Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung  wenden Sie sich bitte an die zuständige kantonale Amtsstelle oder Arbeitslosenkasse.

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