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Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde ist unter anderem verantwortlich für das Arbeits-vermittlungsgesetz (AVG). Die Partner bei der Durchführung der öffentlichen Arbeitsvermittlung sind die Kantone und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV).
Die Schweizerische Arbeitsmarktbehörde bemüht sich um eine rasche Wiedereingliederung der Stellensuchenden in den Arbeitsmarkt. Dabei sucht und fördert sie die Zusammenarbeit zwischen den arbeitsmarktrelevanten Institutionen. Sie schützt die Arbeitnehmenden in den Bereichen der Arbeitsvermittlung und des Personalverleihs. Sie vertritt zudem die Schweiz in internationalen Belangen.
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