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Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung, um subsidiär den Kapitalzugang zu erleichtern:
Gewerbliches Bürgschaftswesen: Der Bund unterstützt die Tätigkeit der gewerblichen Bürgschaftsgenossenschaften durch die Übernahme des Verlustrisikos im Umfang von 65% sowie durch Ausrichtung von Verwaltungskostenbeiträgen. Diese gesamtschweizerisch tätigen Genossenschaften verbürgen Bankkredite bis zum Betrag von 500'000 Franken.
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