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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stellen Empfehlungen der Regierungen der 34 OECD-Mitglieder sowie 8 weiterer Staaten (Ägypten, Argentinien, Brasilien, Lettland, Litauen, Marokko, Peru und Rumänien) an die Unternehmen dar, die von ihrem Hoheitsgebiet aus operieren. Die Leitsätze wurden durch den OECD-Rat auf Ministerebene am 25. Mai 2011 in revidierter Form angenommen. Sie zeigen einen umfassenden Katalog von Themen auf, die verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten (Corporate Social Responsibility) beschreiben und finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Die Leitsätze sind ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Globalisierung.
Seit der umfassenden Revision der OECD-Leitsätze im Jahr 2000 hat sich durch die fortschreitende Globalisierung das Umfeld für internationale Investitionen und multinationale Unternehmen weiter verändert. Nichtmitglieder der OECD ziehen einen wachsenden Teil der internationalen Investitionen an, zugleich haben multinationale Unternehmen aus Schwellenländern stark an Bedeutung gewonnen. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat Mängel der Unternehmensführung aufgezeigt und den Druck zusätzlich erhöht, die OECD-Leitsätze weiterzuentwickeln, damit sie ein weltweit führendes Instrument zur Förderung der verantwortungsvollen Unternehmensführung bleiben. Mit diesem Ziel vor Augen drängten sich zahlreiche inhaltliche und formale Anpassungen auf. Neben der Aktualisierung der bestehenden acht thematischen Kapitel ragen das neue Kapitel Menschenrechte wie auch die Bestimmungen zur Sorgfaltspflicht der Unternehmen für ihre Zulieferkette (vgl. Kapitel 2) als bedeutende inhaltliche Neuerungen heraus.
Während der Aktualisierung veranstaltete das Investitionskomitee zahlreiche Konsultationen mit den verschiedenen Stakeholdern aus Wirtschaft (Business and Industry Advisory Committee, BIAC), Gewerkschaften (Trade Union Advisory Committee, TUAC) und NGOs (OECD Watch). Dies hat zu mehr Transparenz beigetragen. Die teilnehmenden Staaten werden den regelmässigen Austausch mit diesen drei beratenden Gremien und anderen Stakeholdern fortführen.
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