Diese Ausgabe ist für Browser ohne zureichende CSS-Unterstützung gedacht und richtet sich vor allem an Sehbehinderte. Alle Inhalte sind auch mit älteren Browsern voll nutzbar. Für eine grafisch ansprechendere Ansicht verwenden Sie aber bitte einen moder
Beginn Inhaltsbereich
Der Nationale Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen fördert die Beachtung der Leitsätze und erörtert mit den beteiligten Parteien alle entsprechenden Fragen, um so zur Lösung der möglicherweise auftretenden Probleme beizutragen.
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen stellen Empfehlungen der Regierungen der 34 OECD-Mitgliedstaaten sowie 8 weiterer Staaten an ihre Unternehmen dar. Sie finden überall dort Anwendung, wo die multinationalen Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben. Jeder unterzeichnende Staat ist verpflichtet, einen Nationalen Kontaktpunkt einzurichten. Dieser erfüllt folgende Aufgaben:
In der Schweiz ist der NKP beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Ressort Internationale Investitionen und Multinationale Unternehmen angesiedelt.
Der NKP steht für Fragen und Bemerkungen allgemein zu den OECD-Leitsätzen oder dem Nationalen Kontaktpunkt jederzeit zur Verfügung.
Sowohl Einzelpersonen als auch Interessensgruppen können sich an den NKP wenden, wenn sie einen Verstoss eines Unternehmens gegen die Leitsätze melden möchten. Die Eingabe soll in jenem Land erfolgen, in welchem der Verstoss stattgefunden hat. Wenn dieses Land kein Unterzeichnerland der OECD-Leitsätze ist und es dort entsprechend keinen NKP gibt, so ist die Eingabe in jenem Land zu machen, in dem das multinationale Unternehmen seinen Hauptsitz hat. Obwohl es keine formelle Eingabevorlage gibt, empfiehlt es sich, sowohl die eigene Identität und das Interesse am Fall als auch Details über das betreffende Unternehmen aufzuzeigen. Ausserdem ist es für die Arbeit des NKPs hilfreich, wenn der direkte Bezug zu den Leitzsätzen, welche verletzt wurden, erklärt wird. (s. Link rechts zur Verfahrensanleitung)
Ein NKP erhält glaubwürdige Informationen, dass ein Unternehmen die Leitsätze - oder zumindest einen Teil - nicht beachtet hat. In einer Vorprüfung trägt der NKP Fakten (materieller Gehalt der Eingabe, Begründung, Relevanz) über den konkreten Fall und die beteiligten Parteien (Identität, Interesse an der Eingabe) zusammen und entscheidet, ob ein Zusammenhang mit den Leitsätzen vorliegt. Ist dies der Fall, so bemüht sich der NKP um den Kontakt mit den beteiligten Parteien. Er kann als Dialogplattform dienen oder die Rolle eines Mediators übernehmen und dadurch versuchen, die Schlichtung der Angelegenheit zu erwirken. Das Vermittlungsverfahren ist vertraulich und bedarf der Zustimmung der beteiligten Parteien. Bezüglich der Verfahrensergebnisse muss der NKP jedoch eine Balance zwischen Transparenz und Vertraulichkeit finden. Wenn sich die Parteien einigen und eine Lösung für den Konflikt gefunden worden ist, veröffentlicht der NKP das Ergebnis in einer abschliessenden Erklärung. Falls keine Einigung erzielt wird, gibt der NKP auch dieses Ergebnis bekannt. Der NKP kann erforderlichenfalls auch Empfehlungen zur Anwendung der Leitsätze formulieren.
Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens wird an folgenden Stellen öffentlich bekannt gemacht:
Ende Inhaltsbereich