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Aufgrund der Doha-Erklärung haben die Mitgliedstaaten einander ab dem 30.6.2002 ihre Begehren unterbreitet. Die Verhandlungen sind mit der Unterbreitung der Angebote seit dem 31.3.2003 in eine neue Phase eingetreten. Die Verhandlungen beziehen sich sowohl auf die Begehren wie auch auf die Angebote der jeweiligen Partner.
Im Rahmen der Verhandlungen hat die Schweiz ihre Begehren folgendermassen formuliert:
betroffene Länder :
Die Begehren betreffen mehr als fünfzig Mitgliedstaaten, wobei die Europäische Union als ein Mitglied zählt. Es sind in erster Linie die Industrieländer betroffen, insbesondere die Europäische Union, die USA und Japan. Die am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer, ebenso wie die südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Länder, sind im Prinzip von den Schweizer Begehren nicht betroffen. Der Inhalt der Forderungen berücksichtigt den Entwicklungsstand der betroffenen Mitglieder.
betroffene Sektoren:
Die Schweizer Begehren beziehen sich auf folgende Sektoren:
Zusammenfassung der Schweizer Begehren.
Die Schweizer Begehren betreffen hingegen nicht den Marktzugang in Sektoren wie Bildung, Gesundheit, Eisenbahn- und Strassenverkehr, Post, Kommunikation und audiovisuelle Dienstleistungen. Diese Sektoren wurden nicht in den Katalog der Begehren einbezogen aufgrund der Schweizer Konzeption vom Service public und aufgrund der zum Teil geringen offensiven Interessen der Schweiz in diesen Bereichen.
Die Schweiz beteiligte sich an acht plurilateralen Begehren. Pressemitteilung.
Das Schweizer Angebot (Anfangsofferte) (nur englisch) wurde am 9.4.2003 vom Bundesrat gutgeheissen und am selben Tag den WTO-Mitgliedstaaten unterbreitet.
Dieses Anfangsangebot wurde am 14.6.2005 durch ein revidiertes Angebot (nur englisch) ersetzt.
Die GATS 2000-Verhandlung wird vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (vertreten durch das SECO) geführt. Sie ist aufgrund einer interdepartementalen Struktur, welche alle betroffenen Bundesstellen einbezieht, organisiert. Kantone sind ebenfals vertreten. Diese Begleitgruppe bereitet die Schweizer Position vor und nimmt an den Verhandlungen teil.
Folgende Ämter und Stellen sind Mitglieder dieser Gruppe:
Im Rahmen der Verhandlungen im Dienstleistungsbereich setzt sich die Schweiz dafür ein, dass weitere Liberalisierungsschritte im Dienstleistungshandel (S/CSS/W/16, französisch/englisch) mittels zusätzlicher Verpflichtungen der einzelnen Länder beim Marktzugang und bei der Inländerbehandlung unternommen werden. Damit sollen nachteilige Auswirkungen gewisser Massnahmen auf den Dienstleistungshandel abgebaut oder ganz eliminiert werden.
Die Verhandlungen haben zum Ziel, die Interessen aller Teilnehmer auf der Grundlage gegenseitiger Vorteile zu fördern und ein weltweites Gleichgewicht der Rechte und Pflichten sicherzustellen. Die Schweiz verfolgt insbesondere zwei Ziele: Einerseits sollten die bereits eingegangenen Verpflichtungen vertieft und ausgeweitet werden, um das rechtlich bindende Niveau der Liberalisierung anzuheben.
Andererseits ist mit angemessenen Regeln ein effektiver Marktzugang für den Dienstleistungshandel zu gewährleisten; die Regulierungssysteme der verschiedenen Mitglieder müssen transparent, voraussehbar und zuverlässig sein. Um aktiv zur Realisierung dieser Ziele in wichtigen Sektoren des Welthandels beizutragen, hat die Schweiz Verhandlungsvorschläge in folgenden Teilbereichen vorgelegt:
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