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Im Rahmen der Freihandelsabkommen (FHA), die zwischen der EFTA und Drittländern abgeschlossen worden sind, unterhält die Schweiz im Dienstleistungssektor präferenzielle Beziehungen mit folgenden Ländern (in alphabetischer Reihenfolge): Chile, Hong Kong, Kolumbien, Mexiko, Singapur, Südkorea, Ukraine, mit den Staaten im Golfkooperationsrat (GCC, die Mitgliedsstaaten sind die Vereinigten Arabischen Emirate, Bahrain, Saudiarabien, Oman, Katar und Kuwait), sowie teilweise mit Kanada und Peru. Das Hauptziel der Schweiz ist es, durch die bilateralen Freihandelsabkommen eine vorteilhaftere Behandlung zu erhalten, als jene, die ihr im multilateralen Rahmen des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zugestanden wird. Zudem hat die Schweiz ausserhalb des Rahmens der EFTA, ein bilaterales Abkommen über Freihandel und wirtschaftliche Partnerschaft mit Japan abgeschlossen.
Die Abkommen übernehmen in der Basis die juristischen Bestimmungen des GATS, ebenso wie die entsprechenden Verpflichtungslisten, mit angebrachten Verbesserungen. Auch das Abkommen mit Mexiko, welches jedoch ein separates Kapitel über Finanzdienstleistungen enthält, das nicht auf dem GATS basiert. Für das Abkommen mit Mexiko ist die Erstellung einer Verpflichtungsliste vorgesehen, welche einem Negativansatz folgen wird. Ein gleicher Ansatz wurde für die Abkommen mit Japan und Hong Kong verwendet.
In der Struktur unterscheiden sich die Abkommen. Die Finanzdienstleistungen werden entweder in einem separaten Kapitel (Mexiko, Südkorea), oder in einem Anhang (Mehrzahl der Länder) geregelt oder sind nicht verpflichtet (Chile, aber es existiert ein diesbezügliches Verhandlungsmandat). Die Telekommunikationsdienstleistungen werden vom allgemeinen Dienstleistungskapitel abgedeckt (alle Länder, mit Ausnahme von Mexiko). Der Personenverkehr ist durch ein eigenes Kapitel (Japan), durch einen Anhang (Kolumbien und die Länder des GCC) oder ohne zusätzliche Bestimmungen abgedeckt. Andere Anhänge vervollständigen die Dienstleistungskapitel.
Die folgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung des Inhalts dieser Abkommen:
Für die Gliederung der Dienstleistungssektoren und -subsektoren wird in internationalen Abkommen die sog. "W/120" verwendet. Die Bezeichnungen der einzelnen Sektoren entsprechen der CPC (Central Product Classification) Klassifikation. Es handelt sich dabei um eine Klassifikation, die von den Vereinten Nationen (United Nation Statistics Division) herausgegeben wird und sowohl Sachgüter als auch Dienstleistungen umfasst. Die Dienstleistungen werden in den Abschnitten 5 bis 9 abgedeckt.
Im Grundsatz werden analog zum GATS die spezifischen Verpflichtungen zum Marktzugang in einem Anhang aufgelistet, der sog. Verpflichtungsliste. Die Abkommen mit Mexiko und Japan bilden die Ausnahme, da ihre Verpflichtungen in der Form einer 'Negativliste' festgehalten werden.
| Rot: | EFTA-Partnerländer |
| Grün: | Länder, mit denen die Schweiz im Dienstleistungsbereich präferenzielle Beziehungen unterhält |
(für die vollständigen Fassungen der Texte, klicken Sie bitte auf die untenstehenden Links):
Die Schweiz verhandelt zur Zeit mit folgenden Ländern ein Dienstleistungskapitel im Rahmen von Freihandelsabkommensverhandlungen:
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