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Durch die Gewährung einer Exportrisikoversicherung erleichtert der Bund im Interesse der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz sowie der Förderung des Wirtschaftsstandortes Schweiz die Übernahme von Exportaufträgen, bei denen der Zahlungseingang mit besonderen Risiken verbunden ist.
Die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) löste per 1.1.2007 die Exportrisikogarantie (ERG) ab. Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und versichert politische Risiken, Transferschwierigkeiten und Zahlungsmoratorien, höhere Gewalt, das Delkredererisiko und Risiken aus Garantien (Bonds).
Eine Versicherung kann abgeschlossen werden, wenn
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrags.
Die Prämie orientiert sich an den Mindestgebühren des Exportkreditarrangements und bemisst sich nach den jeweiligen Risiken, der Höhe und der Dauer der Versicherung.
Die SERV untersteht der Aufsicht des Parlaments. Der Bundesrat erlässt die Verordnung, setzt die strategischen Ziele, genehmigt Jahresrechnung sowie Geschäftsbericht und entscheidet über den maximalen Umfang der Versicherungsverpflichtungen sowie über Versicherungen von besonderer Tragweite.
Zudem wählt der Bundesrat den Verwaltungsrat als oberstes Leitungsorgan. Die operative Geschäftsführung obliegt der Direktion.
Der Sitz der SERV befindet sich in Zürich.
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